Liebe Eltern,
die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat gestern entschieden die Präsenzpflicht zum Besuch der Schule ab heute, 25.Januar 2022 bis zum 28. Februar 2022 auszusetzen.
Sie als Eltern können entscheiden, ob Sie Ihr Kind in diesem Zeitraum am Unterricht teilnehmen lassen möchten.
Sollten Sie die Entscheidung treffen, Ihr Kind zu Hause zu lassen, geben Sie bitte umgehend der Klassenleitung schriftlich und dem Sekretariat unter
Die SenBJF hat die Schulleitungen darüber informiert, dass sich mit der Aussetzung der Präsenzpflicht kein Anspruch auf Distanzunterricht (saLzH) für Ihr Kind ergibt. Alle Kolleg*innen werden sicherlich bemüht sein, Ihrem Kind Aufgaben zur Bearbeitung zu Hause zur Verfügung zu stellen. Das wird wahrscheinlich nicht im Umfang des in der Schule erteilten Unterrichts geschehen können, da alle Lehrkräfte weiterhin ihre volle Unterrichtsverpflichtung ableisten müssen. Wenn das freiwillige Fernbleiben vom Präsenzunterricht fünf Schultage übersteigt, wird die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer sich einmal wöchentlich bei Ihrem Kind melden (digital oder telefonisch) und ein Gespräch zu den Lernaufgaben führen. Sollten während der Aussetzung der Präsenzpflicht Klassenarbeiten geschrieben werden, können diese nach dem 28.02.2022 nachgeschrieben werden.
Die für die Winterferien geplante Ferienbetreuung findet statt.
Nach den Winterferien testen sich die Kinder für zwei Wochen täglich in der Schule.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit.
Das Kollegium der Bouché-Schule