Offener Ganztagsbetrieb
Hinweise zum Anmeldeverfahren zur ergänzenden Förderung und Betreuung - eFöB im Bezirk Treptow-Köpenick
1. Antragstellung
Die Schule nimmt bei Schulanfängern den Antrag für die ergänzende Förderung und Betreuung bei der Anmeldung
durch die Eltern entgegen und leitet diesen an das zuständige Jugenamt (Achtung Wohnortprinzip!) weiter.
2. Bearbeitung im Jugendamt und Vertragsabschluss
Das Jugendamt (in der Regel Treptow-Köpenick) bearbeitet den Antrag der Eltern, nimmt die Bedarfsfestsetzung vor,
bescheidet den Anspruch eines Betreuungsbedarfes. Dem Bedarfsbescheid ist die "Bescheinigung zur Vorlage
in der allgemeinbildenden Schule / beim Träger der freien Jugendhilfe" als Anlage beigefügt. Beide Dokumente
werden den Eltern per Post zugesendet.
Die Eltern gehen anschließend mit den Unterlagen zum Jugendamt und schließen dort den Vertrag ab.
Zugleich wird die "Bescheinigung zur Vorlage....." vom Jugendamt abgestempelt und unterschrieben.
3. Aufnahme des Kindes an der Schule
Die Eltern geben die abgestempelte und unterschriebene "Bescheinigung" des Jugendamtes und eine Kopie des
Orginalvertrages im Hort ab. Die Kinder können nur im Umfang der vertraglich vereinbarten Module an der Schule /Hort
betreut werden, die "Bescheinigung" allein ist hierfür nicht ausschlaggebend.
Das Antragsformular für die ergänzende Betreuung an Grundschulen/Hort/ finden Sie unter folgendem Link:
https://www.berlin.de/sen/bjf/service/formulare