Liebe Eltern,
wir möchten Sie heute über die weiteren Planungen hinsichtlich der Infektionsschutzmaßnahmen an Schule informieren.
Alle derzeit bestehenden Schutz- und Hygienemaßnahmen an Schulen bleiben bis zum 31.03.2022 unverändert bestehen. Dies gilt folglich auch für die Test- und Maskenpflicht. Auch die Musterhygienepläne gelten bis zum 31.03.2022 weiter.
Ab dem 01.04. werden voraussichtlich andere möglicherweise auch weniger Schutz- und Hygienemaßnahmen an Schulen zulässig sein. Derzeit sieht der Gesetzentwurf des Bundes für das Infektionsschutzgesetz vor, dass an Schulen lediglich die Testpflicht als „Basisschutzmaßnahme“ erhalten bleibt. Alle anderen Schutz- und Hygienemaßnahmen, insbesondere die Maskenpflicht, wären ab dem 01.04.2022 grundsätzlich nicht mehr zulässig. Die Maskenpflicht und
andere Maßnahmen wären erst wieder zulässig, sofern das Berliner Abgeordnetenhaus per Beschluss die „konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage“ für Berlin feststellt.
Bezüglich der konkreten Regelungen, die ab dem 01.04.2022 in den Schulen gelten, werden wir seitens der SenBJF frühestmöglich informiert und geben dann diese Informationen zeitnah an Sie weiter.
Mit freundlichen Grüßen.
Das Kollegium der Bouché-Schule