Elternbrief 30.03.22

Liebe Eltern,
heute möchten wir Ihnen mitteilen, welche Schutz- und Hygienemaßnahmen vorbehaltlich des Erlasses der entsprechenden rechtlichen Regelungen ab dem 01.04.2022 an Berliner Schulen gelten werden.

Die Maskenpflicht fällt ab dem 1. April in allen Schulen und Jahrgangsstufen weg. Seitens der SenBJF wird weiterhin dringend empfohlen, eine medizinische Maske zu tragen.

Gemäß § 28a Absatz 7 des Infektionsschutzgesetzes des Bundes sind nur noch Basisschutzmaßnahmen zulässig, wozu die Testpflicht zählt.
Die Testpflicht an Berliner Schulen wird daher bis auf Weiteres bestehen bleiben.

Ab dem 01. April gilt die Testpflicht auch für geimpfte und genesene Personen.

Dies betrifft sowohl Schüler*innen als auch Lehrkräfte, Erzieher*innen sowie das sonstige an der Schule tätige Personal.
Aufgrund der noch immer hohen Fallzahlen und der Tatsache, dass außer der Testpflicht sämtliche Schutz- und Hygienemaßnahmen an Schule entfallen, hat sich die Bildungsverwaltung für diese Regelung entschieden. Es wird bis auf Weiteres dreimal wöchentlich getestet (montags, mittwochs, freitags). Die Vorgehensweise beim Feststellen eines positiven Schnelltests bleibt bestehen. Auch bei den Isolations- und Quarantänezeiten hat sich nichts geändert.

Für schulexterne Personen (z.B. Eltern) gilt weiterhin bei folgenden schulischen Zusammenkünften eine 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet):


- Teilnahme an Gremiensitzungen

- Teilnahme an Elternversammlungen, Elterngesprächen und weiteren terminierten Vor-Ort-Besuchen

- Teilnahme an schulischen Veranstaltungen


Die Regelung, dass Schüler*innen außerhalb der Schule und außerhalb der Ferienzeiten als getestet gelten, wenn sie einen gültigen Schülerausweis vorlegen, wird voraussichtlich beibehalten.

Die Musterhygienepläne treten mit Ablauf des 31.03.2022 außer Kraft (bis auf die Testpflicht). Das bedeutet, dass es keine Auflagen für den Unterricht, für schulische Veranstaltungen oder Elternabende gibt. Die schulische Testpflicht wird dann in der neuen landesweiten Basisschutzmaßnahmenverordnung §5 geregelt sein. Der Stufenplan tritt ebenfalls außer Kraft.


Mit freundlichen Grüßen.

Das Kollegium der Bouché-Schule

Anschrift

Bouché-Schule, Grundschule
Bouchéstraße 5
12435 Berlin

Schule

Telefon: +49 (0)30 5337745
Fax: +49 (0)30 5337476
E-Mail: sekretariat@bouche.schule.berlin.de
web: http://www.bouche-schule.de

Rektorin: Frau V. Seiberl
Konrektorin: Frau S. Pirrong
Verwaltungsleiterin: Frau Gür
Sekretärin: Fr. Perna

Hort

Haus 1  
Telefon: +49 (0)30 5337105
Fax: +49 (0)30 5337105

Haus 2  
Telefon: +49 (0)30 53014710

E-Mail: hort@bouche-schule.de 
Hortleitung: n.n.

Förderverein

E-Mail: foerderverein@bouche-schule.de
Vorsitzende: Frau K. Seemann

Spendenkonto

Förderverein Bouchéschule e.V.
Berliner Volksbank
DE14 1009 0000 2183 3850 06

Sozialstation

Telefon: 015115870261

E-Mail: lara.beierle@tandembtl.de

Raum 209

2. OG über dem Sekretariat

Öffnungszeiten / opening hours

Mo – Fr   9:00 – 15:00 Uhr und nach Vereinbarung