Liebe Eltern,
Am 01. Oktober 2022 ist die neue Berliner Corona-Verordnung in Kraft getreten, Diese enthält auch die Regelungen zur Test- und Maskenpflicht in Schulen, die wir Ihnen hiermit mitteilen wollen.
Es bleibt weiterhin dabei, das die SenBJF durch Schulschreiben Vorgaben zu den schulischen Testungen trifft. Bis auf Weiteres bleiben die derzeit geltenden Vorgaben hinsichtlich der Testpflicht bestehen: Die Testungen in den
Schulen sind weiterhin freiwillig.
Eine verpflichtende Testung kann durch die SenBJF angeordnet werden, sofern dies aufgrund des Infektionsgeschehens erforderlich werden sollte. Die Maskenpflicht wird gemäß den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes nur dann angeordnet, wenn dies zur Aufrechterhaltung des geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebs in der jeweiligen Schule erforderlich ist. Die Entscheidung, ob eine Maskenpflicht gilt, wird also bezogen auf die einzelne Schule getroffen.
Diese Entscheidung trifft das jeweilige bezirkliche Gesundheitsamt in Absprache mit der Schulaufsicht. Die Anordnung einer Maskenpflicht für Schüler*innen der Jahrgangsstufen 1 bis 4 ist entsprechend den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes nicht mehr zulässig.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr gesamtes Team der Bouché-Schule