Hygieneplan

Hygieneplan als Ergänzung zum Hygieneplan für die Schulen im Bezirk Treptow-Köpenick

Dieser Hygieneplan regelt Einzelheiten für die Hygiene in der Bouché-Schule. Hygiene ist ein wichtiger Bestandteil der Infektionsprophylaxe. Folgende Schwerpunkte, basierend auf der rechtlichen Grundlage des gültigen Infektionsschutzgesetzes, sind dabei von besonderer Bedeutung. Die Gesunderhaltung der Schüler/innen und aller Mitarbeiter/innen der Schule, insbesondere die Vermeidung von ansteckenden Krankheiten, ist eine Voraussetzung für das Zusammenleben in der Schule. Alle Beteiligten tragen dazu bei. Die allgemeine Hygiene fängt mit der persönlichen Hygiene an. Aus diesem Grund sollte den Schüler/innen Hygiene als „Werkzeug fürs Leben“ nahegebracht werden. Hierbei ist die Händehygiene von besonderer Bedeutung:

Händewaschen


Das Waschen der Hände ist der erste wichtige Bestandteil:

vor und nach Arbeitsbeginn
bei Verschmutzungen
nach der Toilettenbenutzung
vor dem Essen.
Flüssigseife in die angefeuchteten Hände geben, reinigen, gründlich abspülen. Die Hände mit Einmalpapierhandtüchern bzw. an der Handtuchrolle abtrocknen. Dazu wird mit beiden Händen gleichzeitig rechts und links das Handtuch herausgezogen.

Gesundheitliches Wohlergehen

Sollte es während der Unterrichts- und Schulzeit zu einer gesundheitlichen Beeinträchtigung kommen, kümmert sich die in der Klasse bzw. Gruppe befindliche Lehrkraft bzw. Erzieher/in um das Kind und trifft die weiteren Entscheidungen (Benachrichtigung der Eltern, Besuch beim Arzt, Einweisung in ein Krankenhaus usw.) Bis zur endgültigen Klärung der Situation bleibt die Lehrkraft bzw. Erzieher/in für das erkrankte Kind verantwortlich. Im Falle eines Schulunfalls auf dem Schulgelände gilt die gleiche Regelung mit dem Zusatz, dass die Lehrkraft bzw. Erzieher/in das notwendige Unfallprotokoll anfertigt bzw. einen Eintrag im Unfallbuch vornimmt.

Bei Infektionskrankheiten ist gemäß § 34 Infektionsschutzgesetz zu verfahren. Meldepflichtige Krankheiten sind der Schulleitung sofort zu melden, die diese Information sofort nach Kenntnis über das Schulsekretariat an das Gesundheitsamt weiter leitet. Werden Kopfläuse oder Nissen vermutet bzw. festgestellt, kümmert sich die in der Klasse befindliche Lehrkraft bzw. Erzieher/in um das Kind. Die Eltern sind telefonisch zu informieren, die Abholung des Kindes ist zu vereinbaren. Das Kind wird bis zur Abholung betreut und darf die Schule erst wieder besuchen, wenn eine Behandlung durchgeführt wurde und die Eltern schriftlich bestätigen, dass eine Weiterverbreitung der Läuse nicht mehr zu erwarten ist. Zusätzlich ist eine Information an alle Eltern der betroffenen Klasse zu geben. Die Eltern werden grundsätzlich in der 1. Elternversammlung jedes Schuljahres zur Verfahrensweise bei Kopflausbefall vom Klassenlehrer/in informiert.

Hygiene beim Sportunterricht

Die Sportlehrer/innen achten darauf, dass sich die Schüler/innen nach dem Sportunterricht waschen können und zum Sportunterricht extra Sportkleidung tragen, die sie nach dem Unterricht wieder ausziehen. Die Sportlehrer/innen informieren gegebenenfalls die Klassenleiter/innen bzw. die Schulleitung über festgestellte mangelnde Hygiene grundsätzlicher Art bei einem Kind oder über andere festgestellte Auffälligkeiten wie Spuren von Gewalt, körperlicher Misshandlung oder ähnlichem.

Die gründliche Reinigung der Turnhalle, einschließlich der Sanitärräume ist durch die Reinigungsfirma laut Vertrag geregelt. Der Hausmeister hat täglich das Turnhallenbuch zu kontrollieren, um auf Verstöße von Vereinen bezüglich der Sauberkeit und Sicherheit in der Turnhalle sofort reagieren zu können.

Erste Hilfe

Die Erste-Hilfe-Kästen sind regelmäßig auf ihre Vollständigkeit und Verfallsdaten zu überprüfen und der Inhalt ist ggf. zu ergänzen bzw. zu ersetzen (Sekretariat, Nebengebäude, Hort, Turnhalle, Kunstraum). Der letzte Erste-Hilfe-Kurs im Kollegium (Lehrer/innen und Erzieher/innen) fand im April 2017 statt und ist alle 2 Jahre aufzufrischen.

Hygiene in Sanitärräumen

Alle Toiletten werden täglich durch die Reinigungsfirma gereinigt. Toilettenpapier sowie Flüssigseife und Handtücher sollen durch die Reinigungsfirma täglich kontrolliert werden. Die Regelmäßigkeit muss gewährleistet sein.

Abfallentsorgung

Mülleimer in den Klassen-, Gruppen- und Funktionsräumen sind von der Reinigungsfirma nach Beendigung des Schulbetriebes entsprechend der Abfallentsorgung täglich zu entleeren. Bei Auftreten einer Grippewelle werden die Mülleimer zusätzlich während des Unterrichtstages (3. Stunde) geleert (verantwortlich Hausmeister).

Hausreinigung

Die sorgfältige Hausreinigung unterliegt der Reinigungsfirma und wird von ihr gemäß des Reinigungsvertrags geregelt.

Maßnahmen zur Feinstaubminderung nach RS II 82/2005

Schüler/innen, Lehrer/innen und Erzieher/innen ist das trockene Fegen zur Reinigung des Fußbodens untersagt. Die Schultafeln sollen nur feucht gewischt werden.

Belüftungsplan

Ein erstes Stoßlüften erfolgt täglich durch das Öffnen der großen Fenster in den Unterrichtsräumen vor dem Unterrichtsbeginn durch den Hausmeister. Die Regelmäßigkeit muss gesichert sein. Ein zweites Stoßlüften erfolgt in der ersten großen Pause für alle Räume in Verantwortung der unterrichtenden Lehrkraft (vollständiges Öffnen und Schließen der großen Fenster, der Unterrichtsraum muss dabei geschlossen sein und die Kinder sind auf dem Hof). Ein drittes Stoßlüften erfolgt täglich von 11:40 -12:00 Uhr für alle Räume in Verantwortung der unterrichtenden Lehrkraft. Das Lüften während der Unterrichtsstunden liegt im Ermessen der jeweils unterrichtenden Lehrkraft. In den Sommermonaten werden die Jalousien bei hohen Temperaturen nach dem Stoßlüften heruntergelassen, um eine Aufheizung der Unterrichtsräume zu vermindern.

Seiberl (Schulleiterin)

(Von der Schulkonferenz am 14.01.2010 beschlossen. Aktualisiert April 2018.)

Ergänzung zum Hygieneplan der Bouché-Schule nach § 36

Infektionsschutzgesetz in Zeiten von Corona und anderen Pandemien

Vorbemerkung:

Die Ergänzung des schulischen Hygieneplans umfasst die wichtigsten Eckpunkte des Infektionsschutzgesetzes und soll zur Gesundheit der Schülerinnen und Schüler und aller an der Schule Beteiligten beitragen. Sämtliche Maßnahmen dienen der Eindämmung der Pandemie. Alle Beschäftigten der Schule, der Schulträger, alle Schülerinnen und Schüler sowie alle weiteren regelmäßig an der Schule arbeitenden Personen sorgen gemeinsam dafür, die Hygienehinweise erst zu nehmen und in der Schule gewissenhaft und verbindlich umzusetzen. Dabei müssen auch die Hygienehinweise der Gesundheitsbehörden bzw. des Robert-Koch-Instituts fortlaufend Beachtung finden.

1. Persönliche Hygiene

Das neuartige Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion (etwa beim Sprechen, Husten und Niesen). Dies erfolgt vor allem direkt über die Schleimhäute der Atemwege. Darüber hinaus ist auch indirekt über Hände, die dann mit der Mundund Nasenschleimhaut oder der Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, eine Übertragung möglich. Eine Übertragung über kontaminierte Oberflächen (Schmierinfektion) gilt nach derzeitiger Fachexpertise als unwahrscheinlich, ist aber nicht vollständig auszuschließen.

Wichtigste Maßnahmen:

Abstand halten (mindestens 1,50 m).
Bei Symptomen einer Atemwegserkrankung zu Hause bleiben.
Beobachtung des Gesundheitszustandes der Schülerinnen und Schüler sowie des Personalsum rechtzeitig Krankheitssymptome zu bemerken.
Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln.
Basishygiene einschließlich der Händehygiene
1. regelmäßiges und gründliches Händewaschen mit Seife, insbesondere nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen

2. nach dem Betreten des Schulgebäudes

3. nach dem Kontakt mit Treppengeländern, Türgriffen, Haltegriffen

4. vor und nach dem Essen

5. nach jedem Gang auf die Toilette

6. vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen einer Schutzmaske

7. Händedesinfektion ist sinnvoll, wenn ein gründliches Händewaschen nicht möglich ist

Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere nicht die Schleimhäute berühren, dass heißt nicht an Mund, Augen oder Nase fassen.
Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf. Ellenbogen benutzen.
Husten- und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten und Niesen größtmöglichen Abstand halten, am besten wegdrehen.
Wer einen Mund-Nasen-Schutz tragen möchte, soll dennoch den von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung empfohlenen Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 m einhalten
2. Raumhygiene

(Klassenräume, Fachräume, Flure, Räume der eFöB, Mensa, Verwaltungsräume) Zur Vermeidung der Übertragung durch Tröpfcheninfektion muss im gesamten Schulgeländeein Anstand von mindestens 1,50 m eingehalten werden. Dass bedeutet für die Unterrichtsräume, dass die Tische entsprechend weit auseinandergestellt werden müssen und deutlich weniger Schülerinnen und Schüler pro Klassenraum zugelassen sind als im Normalbetrieb. Partner- und Gruppenarbeit sind nur bei Einhaltung der Abstandsregelung möglich.

Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften, da dadurch die Innenraumluft ausgetauscht wird. Mehrmals täglich, mindestens in jeder Pause, ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen. Kipplüftung ist weitgehend wirkungslos, da dadurch kaum Luft ausgetauscht wird. Aus Sicherheitsgründen geschlossene Fenster müssen daher für die Lüftung unter Aufsicht einer Dienstkraft geöffnet werden. Auch bei der Ausgabe und Einnahme des Mittagessens ist der Mindestabstand von 1,50 m einzuhalten.

3. Reinigung

Die DIN 77400 (Reinigungsdienstleistungen Schulgebäude-Anforderungen an die Reinigung) ist zu beachten. Sie definiert Grundsätze für eine vertragsgemäße, umweltbewusste und hygienische Schulreinigung unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen hinsichtlich Technik und Methoden der Gebäudereinigung und rechtlicher Anforderungen durch das Infektionsschutzgesetz. In der Schule steht die Reinigung von Oberflächen im Vordergrund. Im Gegensatz zur Reinigung wird eine routinemäßige Flächendesinfektion in Schulen auch in der jetzigen COVID-Pandemie durch das RKI nicht empfohlen. Hier ist eine angemessene Reinigung aktuell ausreichend. Folgende Areale sollen durch die Reinigungskräfte besonders gründlich und in stark frequentierten Bereichen mehr als einmal am Tag gereinigt werden:

Türklinken und Griffe, sowie der Umgriff der Türen
Treppen- und Handläufe
Lichtschalter
Tische
Computermäuse, Tastaturen, Telefone (durch Beschäftigte der Schulen)
4. Hygiene im Sanitärbereich

In allen Sanitärräumen müssen ausreichend Flüssigseifenspender, Handtuchrollen und Toilettenpapier bereitgestellt und regelmäßig aufgefüllt werden. Damit sich nicht zu viele Schülerinnen und Schüler zeitgleich in den Sanitärräumen aufhalten, muss zumindest in den Pausen durch eine Lehrkraft oder Erzieher*in eine Eingangskontrolle durchgeführt werden. Die Schülerinnen und Schüler gehen prinzipiell während des Unterrichts oder in der Pause alleine auf die Toilette. Sollte beim Eintreten festgestellt werden, dass alle Toilettenabteile besetzt sind, muss vor der Toilette im Abstand von mindestens 1,50m gewartet werden. Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken und Fußböden sind täglich durch das Reinigungspersonal zu reinigen. Bei Verschmutzungen mit Fäkalien, Blut oder Erbrochenem ist nach der Entfernung der Kontamination mit einem mit Desinfektionsmittel getränktem Einmaltuch eine prophylaktische Scheuer-Wisch-Desinfektion erforderlich. Dabei sind Arbeitshandschuhe zu tragen. 5. Infektionsschutz in den Pausen Auch in den Pausen muss jederzeit gewährleistet sein, dass die Abstandsregel eingehalten wird. Die Pause findet für jede Lerngruppe und für jede Gruppe der Notbetreuung zeitversetzt statt. Die Aufsichtspflicht in den Pausen liegt bei der zuvor unterrichtenden/betreuenden Lehrkraft oder Erzieher*in. Die Pausenaufsicht endet erst nach der Rückkehr der Lerngruppe in den Klassenraum und dem gründlichen Händewaschen mit Seife. Abstand halten gilt auch im Lehrkräfte- oder Erzieher*innenzimmer.

6. Infektionsschutz im Unterricht

Der Unterricht ist – soweit möglich – in festen Lerngruppen durchzuführen, um enge Kontakte auf einen überschaubaren Personenkreis zu begrenzen. Auch die Zuordnung der Lehrkräfte sollte so wenige Wechsel wie möglich enthalten. Das gebot der Kontaktminimierung muss auch für Lehrkräfte gelten, d.h. soweit möglich sollten schulübergreifende Tätigkeiten oder Konferenzen von Lehrkräften vermieden werden. Es ist darauf zu achten, dass nicht alle Schülerinnen und Schüler gleichzeitig über die Gänge zu den Klassenzimmern und in die Schulhöfe gelangen. Deshalb finden der Unterricht und die Pausen der einzelnen Lerngruppen zeitversetzt statt. Für die Hofpausen bekommen die Lerngruppen feste Plätze zugewiesen, unter Beachtung der Abstandsregelungen. Die Eltern betreten das Schulgebäude nur zum Zwecke der Anmeldung für die Notbetreuung und für das Bringen und Abholen von Materialien. Dazu muss nur der untere Gang betreten werden. Es gilt ein Einbahnstraßen-Wege-System, d.h. die Tür an der Treppe 1 ist die Eingangstür und die Tür an der Treppe 2 wird als Ausgang genutzt. Alle Besucher müssen auf die Beschilderung, auch auf dem Boden, achten. Die Schülerinnen und Schüler, die nach dem Unterricht nicht in die eFöB wechseln, verlassen umgehend das Schulgelände und begeben sich nach Hause.

7. Infektionsschutz im Sportunterricht bzw. im Musikunterricht

Sportunterricht kann aus Gründen des Infektionsschutzes nur unter Wahrung des Abstandsgebotes und nur im Freien stattfinden. Dies gilt uneingeschränkt auch für die Umkleide- und Sanitärbereiche. Unter Einhaltung der Hygieneregeln sollten die Schülerinnen und Schüler nach Möglichkeit Bewegungsangebote gemacht werden.

Chorproben sind bis auf Weiteres ausgesetzt. Der theoretische Musikunterricht kann unter den entsprechenden Bedingungen und nach Möglichkeit wie der übrige Unterricht erteilt werden.

8. Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf Dienstkräfte aus den besonderen Risikogruppen (siehe auch: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html) werden nicht zu einer Tätigkeit in der Schule herangezogen. Dies betrifft in Berlin Dienstkräfte Ü60, Dienstkräfte mit bestimmten vorbestehenden Grunderkrankungen sowie zusätzlich zu den Empfehlungen des RKI schwangere Dienstkräfte und schwerbehinderte und gleichgestellte Dienstkräfte. Für die schwerbehinderten und gleichgestellten Dienstkräfte gilt dies allerdings nur dann, wenn eine infolge von Vorerkrankungen bestehende besondere Gefährdung im Zusammenhang mit einer Coronavirusinfektion gegenüber der Schulleitung glaubhaft gemacht wird, im Zweifelsfall könnte dazu ein ärztliches Attest gehören.

Dienstkräfte aus den Risikogruppen können ausdrücklich auf eigenen Wunsch nach Abwägung des eigenen Gesundheitszustandes ihre jeweilige Tätigkeit aufnehmen. In diesem Fall ist der Schulleitung bitte eine formlose schriftliche Eigenerklärung vorzulegen, aus der die Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme in der Schule hervorgeht. Schülerinnen und Schüler, die aufgrund spezifischer Vorerkrankungen besonders stark durch eine COVID-19-Infektion gefährdet würden (z.B. Vorerkrankungen der Lunge, Mukoviszidose, immundepressive Therapien, Krebs, Organspenden etc.) können zu Hause lernen. Gleiches gilt, wenn im Haushalt Personen (Eltern, Geschwisterkinder) mit einem höheren Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf leben. Notwendig ist die Glaubhaftmachung gegenüber der Schule, soweit die Erkrankung der Schule nicht ohnehin hinreichend bekannt ist.

Allgemeines:

Diese Ergänzung zum Hygieneplan wird zeitnah dem zuständigen Gesundheitsamt zur Kenntnis gegeben. Alle Beschäftigten erhalten diese Ergänzung und nach einer Belehrung ausgehändigt. Verantwortlich im Sinne des § 69 SG ist die Schulleitung bzw. nach §73 SG dessen ständige Vertretung. Im Falle der Abwesenheit beider Funktionsträgerinnen sind im Krisenfall unter Anwendung dieser Ergänzung des Hygieneplans die Vertreterinnen der erweiterten Schulleitung als gleichzeitige Vertreterinnen des Krisenteams damit beauftragt, die zuständige Schulaufsicht unmittelbar in Kenntnis zu setzen.

Berlin, 27. April 2020

Anschrift

Bouché-Schule, Grundschule
Bouchéstraße 5
12435 Berlin

Schule

Telefon: +49 (0)30 5337745
Fax: +49 (0)30 5337476
E-Mail: sekretariat@bouche.schule.berlin.de
web: http://www.bouche-schule.de

Rektorin: Frau V. Seiberl
Konrektorin: Frau S. Pirrong
Verwaltungsleiterin: Frau Gür
Sekretärin: Fr. Perna

Hort

Haus 1  
Telefon: +49 (0)30 5337105
Fax: +49 (0)30 5337105

Haus 2  
Telefon: +49 (0)30 53014710

E-Mail: hort@bouche-schule.de 
Hortleitung: n.n.(Ansprechpartner Herr Schröder)

Förderverein

E-Mail: foerderverein@bouche-schule.de
Vorsitzende: Frau K. Seemann

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Berliner Volksbank
DE14 1009 0000 2183 3850 06

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E-Mail: lara.beierle@tandembtl.de

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