Elternbrief 16.04.2021

Liebe Eltern,


an dieser Stelle möchten wir Ihnen noch weitere Erläuterungen zu unserem Elternbrief von gestern und der Durchführung der verpflichtenden Selbsttests in der Schule geben.


Wie wir Ihnen in unseren letzten Briefen geschrieben haben, gibt es auch in der Schule viele Bedenken und Sorgen betreffend der Selbsttestungen der Kinder. Wir haben uns gestern sofort mit der Schulaufsicht in Verbindung gesetzt und alle Ihre und unsere Probleme mitgeteilt. Einige der Fragen und Anmerkungen wurden daraufhin auf der Senatsseite
https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/tests/ ergänzt, z. B. zum Datenschutz und zu Alternativen zur Selbsttestung.
Die aus verschiedenen Klassen eingegangenen Fragen möchten wir hier noch einmal thematisieren:


1. Alternativ zur Selbsttestung in der Schule ist die Vorlage einer Bescheinigung, dass die Schülerin/der Schüler einen PCR- oder Point-of-Care-Antigen-Test vorgenommen hat und dieser Test negativ war. Dieser Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Alle Informationen finden Sie dazu auch auf der oben genannten Seite.


2. Am Montag werden sowohl in den Klassen als auch in der Notbetreuung zunächst die ausgegebenen Testmaterialien eingesammelt und mit den Kindern über die Durchführung der Selbsttests gesprochen. Wir wollen durch Aufklärung, dass ein positiver Schnelltest nicht automatisch bedeutet, dass ein Kind an COVID-19 erkrankt ist, sondern dass nur ein Verdacht auf die Infektion besteht, einer Ausgrenzung entgegenwirken. Vor dem Neuen etwas Angst zu haben ist völlig normal. Wir werden hier Ihre Kinder durch liebevolle Zuwendung unterstützen und hoffen, dass Ihr Kind dann auch in der Gruppe nicht zu viele Ängste entwickelt bzw. wir diese gemeinsam ganz schnell abbauen können. Sollte es trotzdem dazu kommen, dass sich ein Kind absolut weigert, den Selbsttest in der Klasse durchführen zu müssen, würden wir Sie informieren und wir müssten gemeinsam eine andere Lösung finden, z.B. dass Sie zu einer Teststation gehen.


3. Ab Dienstag werden dann die anwesenden Kinder zweimal wöchentlich sowohl in der Schule als auch in der Notbetreuung getestet. Dies wird nicht zu festen Zeiten erfolgen, da wir schulorganisatorisch entschieden haben, es möglichst variabel zu regeln. Nicht alle Klassen sind in der 1. Stunde anwesend oder die Klassenlehrer*in hat erst zu einem späteren Zeitpunkt in der Klasse Unterricht.


4. Es gibt die Möglichkeit auf Wunsch eine negative Testbescheinigung für Ihr Kind auszustellen. Informieren Sie dazu Ihre Klassenlehrer*in. Aufgrund des hohen Verwaltungsaufwandes wollen wir nicht wöchentlich pauschal 1200 Bescheinigungen ausstellen.


5. Sollte tatsächlich ein positiver Test vorliegen, wird Ihr Kind in einem separaten Fachraum von uns betreut, bis Sie es abholen, um durch einen PCR-Test abzuklären, ob einen Erkrankung vorliegt. Dort werden wir natürlich als erfahrene Pädagogen*innen versuchen, auf Ängste einzugehen und tröstende Worte finden.


6. Zum Datenschutz finden Sie auf der Senatsseite die entsprechende Rechtsgrundlage.


Wir hoffen, Ihnen mit diesen Erläuterungen ein wenig mehr Sicherheit gegeben zu haben.


Mit freundlichen Grüßen


Das Kollegium der Bouché-Schule

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