Liebe Eltern,
wie wir heute Morgen erfahren haben, beginnen ab heute die Baumaßnahmen für den Bau des neuen Gebäudes. Dazu wird zunächst die Baustelleneinrichtung vorgenommen (Zäune aufstellen, Absperrungen), um danach die Bodenplatte mit den Anschlüssen fertig zu stellen. Anfang September soll der Rohbau errichtet werden.Durch die Absperrungen im hinteren Bereich sind ab sofort nur der Toreingang auf der Seite zum Hort nutzbar. Die Türen als Zugang zum Hauptgebäude sind vom Schulhof aus beide offen. Wir bedauern, dass wir Sie nicht bereits früher informieren konnten, aber uns hat der plötzliche Baubeginn auch überrascht. Nun hoffen wir, dass es keine Verzögerungen geben wird, damit wie geplant das neue Gebäude zum Schuljahr 2024/25 voll funktionstüchtig ist.
Nach dem verlängerten ersten Maiwochenende mussten wir leider feststellen, dass viele Besucher der Maifeiertage das Schulgelände zum Feiern genutzt haben. Besonders im Schulgarten, auf dem Schulspielplatz und im Hortgelände lagen viele Glasflaschen, Scherben und Unrat. Außerdem wurde das Gelände als öffentliche Toilette benutzt. Sogar unter der Treppe des Aufgangs zur Bouchéstraße waren Fäkalien, die von unseren Mitarbeiter*innen beseitigt werden mussten. Einige Kinder erzählten, dass sie beim Vorbeigehen am Wochenende Personen auf dem Schulgelände gesehen haben. Wir haben das Schulamt gebeten, zu prüfen, ob die Wachschutzfirma an freien Tagen verstärkt das Schulgelände kontrollieren kann. Die Finanzierung dafür wird zeitnah geprüft. Sollten Sie am Wochenende bei einem Spaziergang schulfremde Personen auf dem Schulgelände sehen, wäre es hilfreich, die Polizei zu informieren.
Liebe Eltern,
nach den Ereignissen der vergangenen Woche an einer Neuköllner Schule, möchten wir Ihnen versichern, dass wir alles tun werden, so eine Tat zu verhindern. Dafür sind wir aber auf die Mitarbeit aller angewiesen. Wir erinnern an dieser Stelle noch einmal an unsere gemeinsamen Vereinbarungen:
- Bitte verabschieden Sie am Morgen Ihr Kind auf dem Schulhof und begleiten es nicht in das Schulgebäude!
- In den Hofpausen ist das Betreten des Schulgeländes nicht erlaubt. Wenn Sie Ihr Kind abholen wollen, verabreden Sie sich am Tor.
- Sollten Sie einmal in den Hofpausen auf das Schulgelände wollen, melden Sie sich bei einer Aufsichtsperson an und erklären Ihr Anliegen.
- Das Benutzen von Handys auf dem Schulgelände ist prinzipiell verboten.
Wir danken Ihnen wie immer für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit.
Das Team der Bouché-Schule
Hurra, bald bin ich ein Schulkind!
So wie auch in den vergangenen Jahren möchten wir unsere zukünftigen Erstklässler begeistern für das Lernen und Leben an unserer Bouché-Schule. Daher bieten wir den Schulanfängern der umliegenden Kindergärten wieder die Möglichkeit, in der aktiven Begegnung mit unseren jetzigen Erst- und Zweitklässlern in den Schulalltag hineinzuschnuppern.
Als ErzieherInnen einer Vorschulgruppe können Sie sich für einen der folgenden Tage telefonisch über unser Sekretariat anmelden:
18., 19. und 20. April
sowie 25. und 26. April 2023
für die Dauer von jeweils 9.00 bis ca. 10.30 Uhr
Telefonnummer unserer Sekretärin: 5337745
Anmeldeschluss ist der 1. April 2020.
Wir freuen uns auf euch!
Liebe Eltern,
Am 01. Oktober 2022 ist die neue Berliner Corona-Verordnung in Kraft getreten, Diese enthält auch die Regelungen zur Test- und Maskenpflicht in Schulen, die wir Ihnen hiermit mitteilen wollen.
Es bleibt weiterhin dabei, das die SenBJF durch Schulschreiben Vorgaben zu den schulischen Testungen trifft. Bis auf Weiteres bleiben die derzeit geltenden Vorgaben hinsichtlich der Testpflicht bestehen: Die Testungen in den
Schulen sind weiterhin freiwillig.
Eine verpflichtende Testung kann durch die SenBJF angeordnet werden, sofern dies aufgrund des Infektionsgeschehens erforderlich werden sollte. Die Maskenpflicht wird gemäß den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes nur dann angeordnet, wenn dies zur Aufrechterhaltung des geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebs in der jeweiligen Schule erforderlich ist. Die Entscheidung, ob eine Maskenpflicht gilt, wird also bezogen auf die einzelne Schule getroffen.
Diese Entscheidung trifft das jeweilige bezirkliche Gesundheitsamt in Absprache mit der Schulaufsicht. Die Anordnung einer Maskenpflicht für Schüler*innen der Jahrgangsstufen 1 bis 4 ist entsprechend den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes nicht mehr zulässig.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr gesamtes Team der Bouché-Schule