Liebe Eltern !
Der 07.06.22 ist ein unterrichtsfreier Tag, es findet keine Schule statt.
Bitte geben Sie uns eine kurze Info, ob Ihr Kind an diesem Tag eine Betreuung benötigt.
Liebe Grüße
Ihr Hortteam
Liebe Eltern,
wir möchten Ihnen heute die Information zur Teststrategie ab dem 09. Mai 2022 mitteilen, die im Ergebnis der Beratung des Hygienebeirats der SenBJF am 02.05.2022 in Abstimmung mit weiteren beratenden Gremien beschlossen wurde.
In der Zeit vom 09.05.2022 bis einschließlich 03.06.2022 verringert sich die Testfrequenz an den Schulen auf zwei Tests pro Woche. Diese Testfrequenz gilt wie bisher für Schüler*innen sowie Lehrkräfte, Erzieher*innen und weitere Personen, die an der Schule tätig sind, unabhängig von ihrem Impf- oder Genesenenstatus. Auf Wunsch kann allen genannten Personen jeweils pro Woche ein weiterer Test ausgehändigt werden, um sich vor dem Unterrichtsbeginn am Montag der folgenden Woche zusätzlich testen zu können. Diese dritte Testung erfolgt freiwillig und zu Hause.
Wir werden in der nächsten Woche (09.05.-13.05.2022) die Selbsttestungen am Montag und am Donnerstag durchführen. Jeden Donnerstag erhalten alle Schüler*innen einen Test für zu Hause, den Sie mit Ihren Kindern am Wochenende nutzen können. Ab dem 16.05.2022 werden wir dann in der Schule immer dienstags und donnerstags die Testungen durchführen.
Darüber hinaus gilt unverändert die 3G-Regel für schulexterne Personen (z.B. Eltern) bei der Teilnahme an Gremiensitzungen, Elternversammlungen, Elterngesprächen und weiteren terminierten Vor-Ort-Besuchen sowie bei der Teilnahme an schulischen Veranstaltungen. Wie die Teilnahme von Eltern zum Schulfest geregelt werden kann, wollen wir mit dem Gesundheitsamt klären.
Der Hygienebeirat wird in seiner nächsten Beratung am 31.05.2022 eine Empfehlung abgeben, wie die Teststrategie ab dem 08.06.2022 aussehen wird.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein schönes Wochenende.
Mit freundlichen Grüßen.
Das Kollegium der Bouché-Schul
Liebe Eltern,
wir möchten Ihnen hiermit die Information zur zusätzlichen Testung nach den Osterferien mitteilen, die uns heute aus der SenBJF erreichte.
Um die Infektionsgefahr nach den Osterferien möglichst gering zu halten, wird die Testfrequenz erhöht.
Schülerinnen und Schüler sowie Dienstkräfte und sonstige Personen, die an der Schule tätig sind, testen sich ab Montag, den 25.04.2022 eine Woche lang täglich.
Als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme bitten wir darum, dass alle Schülerinnen und Schüler am Sonntagabend vor dem Schulstart (24.04.2022) einen Selbsttest zu Hause durchführen. Zu diesem Zweck erhalten alle Schüler*innen noch in dieser Woche einen Selbsttest aus dem Bestand der Schule mit nach Hause.
Ansonsten gelten im Allgemeinen für Infizierte und Kontaktpersonen im Schulbetrieb fortan die Regelungen der Basisschutzmaßnahmenverordnung (§6). Mit Blick auf die Infektionslage einzelner Schulen treffen die zuständigen Gesundheitsämter ggf. Entscheidungen über konkret einzuleitende Maßnahmen.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien frohe Ostern und erholsame Ferientage.
Mit freundlichen Grüßen.
Das Kollegium der Bouché-Schule
Liebe Eltern,
heute möchten wir Ihnen mitteilen, welche Schutz- und Hygienemaßnahmen vorbehaltlich des Erlasses der entsprechenden rechtlichen Regelungen ab dem 01.04.2022 an Berliner Schulen gelten werden.
Die Maskenpflicht fällt ab dem 1. April in allen Schulen und Jahrgangsstufen weg. Seitens der SenBJF wird weiterhin dringend empfohlen, eine medizinische Maske zu tragen.
Gemäß § 28a Absatz 7 des Infektionsschutzgesetzes des Bundes sind nur noch Basisschutzmaßnahmen zulässig, wozu die Testpflicht zählt.
Die Testpflicht an Berliner Schulen wird daher bis auf Weiteres bestehen bleiben.
Ab dem 01. April gilt die Testpflicht auch für geimpfte und genesene Personen.
Dies betrifft sowohl Schüler*innen als auch Lehrkräfte, Erzieher*innen sowie das sonstige an der Schule tätige Personal.
Aufgrund der noch immer hohen Fallzahlen und der Tatsache, dass außer der Testpflicht sämtliche Schutz- und Hygienemaßnahmen an Schule entfallen, hat sich die Bildungsverwaltung für diese Regelung entschieden. Es wird bis auf Weiteres dreimal wöchentlich getestet (montags, mittwochs, freitags). Die Vorgehensweise beim Feststellen eines positiven Schnelltests bleibt bestehen. Auch bei den Isolations- und Quarantänezeiten hat sich nichts geändert.
Für schulexterne Personen (z.B. Eltern) gilt weiterhin bei folgenden schulischen Zusammenkünften eine 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet):
- Teilnahme an Gremiensitzungen
- Teilnahme an Elternversammlungen, Elterngesprächen und weiteren terminierten Vor-Ort-Besuchen
- Teilnahme an schulischen Veranstaltungen
Die Regelung, dass Schüler*innen außerhalb der Schule und außerhalb der Ferienzeiten als getestet gelten, wenn sie einen gültigen Schülerausweis vorlegen, wird voraussichtlich beibehalten.
Die Musterhygienepläne treten mit Ablauf des 31.03.2022 außer Kraft (bis auf die Testpflicht). Das bedeutet, dass es keine Auflagen für den Unterricht, für schulische Veranstaltungen oder Elternabende gibt. Die schulische Testpflicht wird dann in der neuen landesweiten Basisschutzmaßnahmenverordnung §5 geregelt sein. Der Stufenplan tritt ebenfalls außer Kraft.
Mit freundlichen Grüßen.
Das Kollegium der Bouché-Schule
Liebe Eltern,
wir möchten Sie heute über die weiteren Planungen hinsichtlich der Infektionsschutzmaßnahmen an Schule informieren.
Alle derzeit bestehenden Schutz- und Hygienemaßnahmen an Schulen bleiben bis zum 31.03.2022 unverändert bestehen. Dies gilt folglich auch für die Test- und Maskenpflicht. Auch die Musterhygienepläne gelten bis zum 31.03.2022 weiter.
Ab dem 01.04. werden voraussichtlich andere möglicherweise auch weniger Schutz- und Hygienemaßnahmen an Schulen zulässig sein. Derzeit sieht der Gesetzentwurf des Bundes für das Infektionsschutzgesetz vor, dass an Schulen lediglich die Testpflicht als „Basisschutzmaßnahme“ erhalten bleibt. Alle anderen Schutz- und Hygienemaßnahmen, insbesondere die Maskenpflicht, wären ab dem 01.04.2022 grundsätzlich nicht mehr zulässig. Die Maskenpflicht und
andere Maßnahmen wären erst wieder zulässig, sofern das Berliner Abgeordnetenhaus per Beschluss die „konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage“ für Berlin feststellt.
Bezüglich der konkreten Regelungen, die ab dem 01.04.2022 in den Schulen gelten, werden wir seitens der SenBJF frühestmöglich informiert und geben dann diese Informationen zeitnah an Sie weiter.
Mit freundlichen Grüßen.
Das Kollegium der Bouché-Schule
Bouché-Schule, Grundschule
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