Elternbrief 06.04.2022
Liebe Eltern,
wir möchten Ihnen hiermit die Information zur zusätzlichen Testung nach den Osterferien mitteilen, die uns heute aus der SenBJF erreichte.
Um die Infektionsgefahr nach den Osterferien möglichst gering zu halten, wird die Testfrequenz erhöht.
Schülerinnen und Schüler sowie Dienstkräfte und sonstige Personen, die an der Schule tätig sind, testen sich ab Montag, den 25.04.2022 eine Woche lang täglich.
Als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme bitten wir darum, dass alle Schülerinnen und Schüler am Sonntagabend vor dem Schulstart (24.04.2022) einen Selbsttest zu Hause durchführen. Zu diesem Zweck erhalten alle Schüler*innen noch in dieser Woche einen Selbsttest aus dem Bestand der Schule mit nach Hause.
Ansonsten gelten im Allgemeinen für Infizierte und Kontaktpersonen im Schulbetrieb fortan die Regelungen der Basisschutzmaßnahmenverordnung (§6). Mit Blick auf die Infektionslage einzelner Schulen treffen die zuständigen Gesundheitsämter ggf. Entscheidungen über konkret einzuleitende Maßnahmen.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien frohe Ostern und erholsame Ferientage.
Mit freundlichen Grüßen.
Das Kollegium der Bouché-Schule
Elternbrief 30.03.22
Liebe Eltern,
heute möchten wir Ihnen mitteilen, welche Schutz- und Hygienemaßnahmen vorbehaltlich des Erlasses der entsprechenden rechtlichen Regelungen ab dem 01.04.2022 an Berliner Schulen gelten werden.
Die Maskenpflicht fällt ab dem 1. April in allen Schulen und Jahrgangsstufen weg. Seitens der SenBJF wird weiterhin dringend empfohlen, eine medizinische Maske zu tragen.
Gemäß § 28a Absatz 7 des Infektionsschutzgesetzes des Bundes sind nur noch Basisschutzmaßnahmen zulässig, wozu die Testpflicht zählt.
Die Testpflicht an Berliner Schulen wird daher bis auf Weiteres bestehen bleiben.
Ab dem 01. April gilt die Testpflicht auch für geimpfte und genesene Personen.
Dies betrifft sowohl Schüler*innen als auch Lehrkräfte, Erzieher*innen sowie das sonstige an der Schule tätige Personal.
Aufgrund der noch immer hohen Fallzahlen und der Tatsache, dass außer der Testpflicht sämtliche Schutz- und Hygienemaßnahmen an Schule entfallen, hat sich die Bildungsverwaltung für diese Regelung entschieden. Es wird bis auf Weiteres dreimal wöchentlich getestet (montags, mittwochs, freitags). Die Vorgehensweise beim Feststellen eines positiven Schnelltests bleibt bestehen. Auch bei den Isolations- und Quarantänezeiten hat sich nichts geändert.
Für schulexterne Personen (z.B. Eltern) gilt weiterhin bei folgenden schulischen Zusammenkünften eine 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet):
- Teilnahme an Gremiensitzungen
- Teilnahme an Elternversammlungen, Elterngesprächen und weiteren terminierten Vor-Ort-Besuchen
- Teilnahme an schulischen Veranstaltungen
Die Regelung, dass Schüler*innen außerhalb der Schule und außerhalb der Ferienzeiten als getestet gelten, wenn sie einen gültigen Schülerausweis vorlegen, wird voraussichtlich beibehalten.
Die Musterhygienepläne treten mit Ablauf des 31.03.2022 außer Kraft (bis auf die Testpflicht). Das bedeutet, dass es keine Auflagen für den Unterricht, für schulische Veranstaltungen oder Elternabende gibt. Die schulische Testpflicht wird dann in der neuen landesweiten Basisschutzmaßnahmenverordnung §5 geregelt sein. Der Stufenplan tritt ebenfalls außer Kraft.
Mit freundlichen Grüßen.
Das Kollegium der Bouché-Schule
Elternbrief 18.03.22
Liebe Eltern,
wir möchten Sie heute über die weiteren Planungen hinsichtlich der Infektionsschutzmaßnahmen an Schule informieren.
Alle derzeit bestehenden Schutz- und Hygienemaßnahmen an Schulen bleiben bis zum 31.03.2022 unverändert bestehen. Dies gilt folglich auch für die Test- und Maskenpflicht. Auch die Musterhygienepläne gelten bis zum 31.03.2022 weiter.
Ab dem 01.04. werden voraussichtlich andere möglicherweise auch weniger Schutz- und Hygienemaßnahmen an Schulen zulässig sein. Derzeit sieht der Gesetzentwurf des Bundes für das Infektionsschutzgesetz vor, dass an Schulen lediglich die Testpflicht als „Basisschutzmaßnahme“ erhalten bleibt. Alle anderen Schutz- und Hygienemaßnahmen, insbesondere die Maskenpflicht, wären ab dem 01.04.2022 grundsätzlich nicht mehr zulässig. Die Maskenpflicht und
andere Maßnahmen wären erst wieder zulässig, sofern das Berliner Abgeordnetenhaus per Beschluss die „konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage“ für Berlin feststellt.
Bezüglich der konkreten Regelungen, die ab dem 01.04.2022 in den Schulen gelten, werden wir seitens der SenBJF frühestmöglich informiert und geben dann diese Informationen zeitnah an Sie weiter.
Mit freundlichen Grüßen.
Das Kollegium der Bouché-Schule
Elternbrief 28.02.2022
Liebe Eltern,
wir möchten Ihnen heute aktuelle Informationen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie übermitteln, die uns in der letzten Woche erreichten.
Ab dem 01.03.2022 wird in den Berliner Schulen die Präsenzpflicht wieder eingeführt.
Es gelten weiterhin die bereits bekannten Ausnahmen für Schülerinnen und Schüler mit einer Grunderkrankung, die im Falle einer Infizierung mit dem Coronaviraus zu einem besonderen gesundheitlichen Risiko führen kann. Über den Antrag zur Befreiung von der Präsenzpflicht entscheidet die Schulleiterin nach Vorlage einer begründeten ärztlichen Bescheinigung. Von der Präsenzpflicht befreite Schüler*innen erhalten schulisch angeleitetes Lernen zu Hause. Dies trifft ebenfalls auf Schülerinnen und Schüler zu, die von der Präsenzpflicht befreit sind, weil sie mit einer Person im selben Haushalt leben, die aufgrund einer vorliegenden Grunderkrankung ebenfalls zur Risikogruppe zu rechnen ist und die gleichzeitig eine medizinische Kontraindikation zur Durchführung einer Impfung gegen das Coronavirus nachweisen kann.
Informationen des RKI finden Sie dazu hier:
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/FAQ_Liste_Allgemeines.html.
Weiterhin gelten folgende Schutzmaßnahmen:
- Es findet weiterhin das dreimalige Testen pro Woche statt.
- Die Test-to-Stay-Strategie (siehe Elternbrief vom 07.02.2022) der Gesundheitsämter bleibt in Kraft.
- Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske bleibt bestehen (siehe Musterhygieneplan).
- Weiterhin gelten die Lüftungsempfehlungen zum regelmäßigen Lüften.
Die wöchentlich aktualisierte Einordnung unserer Schule in den Stufenplan finden Sie aktuell immer auf der Homepage. Ab heute sind alle Schulen in Treptow-Köpenick in der Stufe grün eingestuft. Alle bisherigen Auflagen entfallen. Somit können auch die Sports-Arbeitsgemeinschaften wieder stattfinden.
Wir bedanken uns für Ihre Mitarbeit und Ihr Verständnis.
Das Kollegium der Bouché-Schule
Elternbrief 07.02.2022
Liebe Eltern,
wir möchten Ihnen heute aktuelle Informationen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie übermitteln, die uns in der letzten Woche erreichten.
„test to stay“ – Strategie
In den kommenden zwei Wochen werden alle Schüler*innen und alle Dienstkräfte an jedem Schultag getestet. Dieses Angebot richtet sich ausdrücklich auch an Geimpfte und Genesene,die der Testpflicht nicht unterliegen. Ergänzt wird diese Teststrategie durch „test to stay“ – Maßnahmen:
- ein positives Schnelltestergebnis (Indexfall) wird im Rahmen der Testungen in derSchule namentlich mit Geburtsdatum und Adresse an das Gesundheitsamt (GA) gemeldet
- es erfolgt keine Abklärung über einen PCR-Test oder einen zusätzlichen Schnelltest
- das positiv getestete Kind erhält in der Schule einen Vordruck zur Bestätigung der Isolierung (vom GA zur Verfügung gestellt)
- eine Benennung von Kontaktpersonen an das GA erfolgt nicht
-alle Schüler*innen der betroffenen Lerngruppe werden an fünf aufeinanderfolgenden Unterrichtstagen getestet und verbleiben in Präsenz, solange ihre Testergebnisse negativ sind und keine Symptome auftreten
Der Indexfall in Isolierung kann dann
- im direkten Anschluss an Ferienzeiten nach 7 Tagen durch einen PCR-Test (im Testzentrum) oder durch einen Schnelltest in der Schule und
- dann im laufenden Schulbetrieb nach 5 Tagen durch einen PCR-Test (im Testzentrum) oder durch einen Schnelltest in der Schule und
- somit in den laufenden seriellen Testungen freigetestet werden
Sind Dienstkräfte, die geimpft oder genesen sind, Kontaktpersonen, gehen diese entsprechend der aktuellen Quarantäneregelungen nicht in Quarantäne.
Die „test to stay – Strategie“ stellt auf Grund der Schulpflicht keine „Kann-Regelung“ dar. Erziehungsberechtigte können ihre Kinder nicht von sich aus vorsorglich unter Quarantäne stellen. Eine Quarantäneanordnung kann nur vom zuständigen GA ausgesprochen werden. Sofern besondere gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen, wird das GA im Einzelfall eine Quarantäneanordnung für Kontaktpersonen prüfen.
Die „test to stay – Strategie“ bezieht sich ausschließlich auf die im Rahmen der seriellen Testung in Schule auftretenden positiven Testergebnisse. Positive Testergebnisse, die im häuslichen Umfeld bekannt werden, werden hiervon nicht erfasst.
Sie finden alle Hinweise und auch hilfreiche Grafiken zum Thema auf der Homepage der SenBJF.
Aussetzung der Präsenzpflicht
Das Aussetzen der Präsenzpflicht nach den Winterferien ist bis zum 28. Februar 2022 (einschließlich) befristet.
Verfahren:
- Wenn Sie von der Aussetzung der Präsenzpflicht für Ihr Kind Gebrauch machen, müssen Sie es vorab schriftlich mit einem formlosen Schreiben der Schule mitteilen. Dies muss spätestens am Beginn des Schultages erfolgen, ab dem von der Aussetzung Gebrauch gemacht wird.
- Der Aussetzungszeitraum muss mindestens eine Schulwoche umfassen.
- Das freiwillige Fernbleiben vom Präsenzunterricht nach den Winterferien wird auf dem Zeugnis als entschuldigte Fehlzeit erfasst und wird unter Bemerkungen eingetragen.
Aufgaben für zu Hause:
- Die Aussetzung der Präsenzpflicht stellt weder eine Verlängerung der Ferien noch eine Beurlaubung dar. Die von der Schule zur Verfügung gestellten Aufgaben müssen erledigt werden. Die Schüler*innen haben sich auch proaktiv darüber zu informieren, welche Unterrichtsinhalte während ihrer Abwesenheit vermittelt wurden und damit Gegenstand von Leistungsüberprüfungen sein können.
- Auf das schulisch angeleitete Lernen zu Hause (saLzH = Distanzunterricht) haben die Schüler*innen keinen Anspruch.
- Bei einer Aussetzung der Präsenzpflicht von mehr als 5 Schultagen wird der Klassenoder ein/e Fachlehrer*in ein Gespräch anbieten, um über die Lernaufgaben zu sprechen.
Schülerausweis als Testnachweis
Der Schülerausweis gilt auch für die Schülerinnen und Schüler, die von der Aussetzung der Präsenzpflicht Gebrauch machen, als Testnachweis.
Die wesentlichen Informationen finden Sie in der Woche nach den Winterferien auch unter folgendem Link:
https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/schule/#praesenz
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.
Das Kollegium der Bouché-Schule