Liebe Eltern,
die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat gestern entschieden die Präsenzpflicht zum Besuch der Schule ab heute, 25.Januar 2022 bis zum 28. Februar 2022 auszusetzen.
Sie als Eltern können entscheiden, ob Sie Ihr Kind in diesem Zeitraum am Unterricht teilnehmen lassen möchten.
Sollten Sie die Entscheidung treffen, Ihr Kind zu Hause zu lassen, geben Sie bitte umgehend der Klassenleitung schriftlich und dem Sekretariat unter
Die SenBJF hat die Schulleitungen darüber informiert, dass sich mit der Aussetzung der Präsenzpflicht kein Anspruch auf Distanzunterricht (saLzH) für Ihr Kind ergibt. Alle Kolleg*innen werden sicherlich bemüht sein, Ihrem Kind Aufgaben zur Bearbeitung zu Hause zur Verfügung zu stellen. Das wird wahrscheinlich nicht im Umfang des in der Schule erteilten Unterrichts geschehen können, da alle Lehrkräfte weiterhin ihre volle Unterrichtsverpflichtung ableisten müssen. Wenn das freiwillige Fernbleiben vom Präsenzunterricht fünf Schultage übersteigt, wird die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer sich einmal wöchentlich bei Ihrem Kind melden (digital oder telefonisch) und ein Gespräch zu den Lernaufgaben führen. Sollten während der Aussetzung der Präsenzpflicht Klassenarbeiten geschrieben werden, können diese nach dem 28.02.2022 nachgeschrieben werden.
Die für die Winterferien geplante Ferienbetreuung findet statt.
Nach den Winterferien testen sich die Kinder für zwei Wochen täglich in der Schule.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit.
Das Kollegium der Bouché-Schule
Liebe Eltern,
seit der letzten Woche steigt auch bei uns in der Schule das Infektionsgeschehen stetig an. Deshalb haben ir am Mittwoch letzte Woche schon schulinterne Maßnahmen getroffen, die Sie auch auf der Homepage finden können.
In Absprache mit der Schulaufsicht und dem Gesundheitsamt sind wir diese Woche nach dem Corona-Stufenplan noch in der Stufe grün geblieben, eben mit diesen Auflagen.
Dennoch ist es möglich, dass wir doch in die Stufe gelb rutschen.
Wie Sie bereits wissen, bedeutet das Wechselunterricht in halbierten Klassen und Notbetreuung. AG`s finden dann nicht mehr statt.
Da die Einstufung immer am Donnerstag erfolgt und wir diese Information erst am späten Nachmittag erhalten, können wir Sie auch erst am Freitag informieren, in welcher Stufe wir uns ab der kommenden Woche befinden.
Die Klassenlehrer*innen haben bereits die Klassen in Gruppe A und B eingeteilt. Wobei in der Gruppe A die Geschwisterkinder sind. Sollten wir in die Stufe gelb eingestuft werden, beginnt die Gruppe A mit dem Unterricht in der Schule nach regulärem Stundenplan ohne AG ́s.
Es gilt für die Notbetreuung wie im letzten Jahr schon, dass vorher der Antrag auf die Betreuung mit den entsprechenden Nachweisen (Arbeitgeberbescheid)vorliegen muss. Den Antrag auf Notbetreuung erhalten Sie in der Schule, im Hort oder Sie finden ihn auf der Berliner Senatsseite nspruch auf Notbetreuung haben alle Kinder, deren Eltern in sogenannten systemrelevanten Berufen (KRITIS – Liste der Senatsverwaltung, Stand 04/2021)arbeiten, Kinder alleinerziehender Eltern, Kinder mit einem Hortvertrag, sofern keine andere Betreuung gewährleistet werden kann.
Daher möchten wir Sie bitten, uns die Erfassung möglicher Notbetreuungskinder für eine bessere Planung
bis zum Donnerstag, 20.01.2022, wieder abzugeben.
Liebe Eltern,
wir hoffen, Sie hatten mit Ihren Familien ein paar erholsam Feiertage und sind gut und fröhlich in das neue Jahr gekommen. Das Jahr 2021 war erneut eine große Herausforderung. Sie als Eltern haben uns in den verschiedensten Bereichen unserer Arbeit unterstützt und geholfen. Vielen Dank dafür. Nun hoffen wir gemeinsam, dass 2022 nicht alles, aber vieles besser wird. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen und Ihren Familien einen guten Start in das neue Jahr.
Wie Sie kurz vor Ferienbeginn erfahren haben, bleibt es in den Berliner Schulen beim Präsenzunterricht. Dies hat die neue Bildungssenatorin, Frau Busse, am 30.12.2021 auch noch einmal bestätigt. In der ersten Woche testen sich die Schülerinnen und Schüler, die nicht geimpft oder genesen sind, an allen fünf Tagen. Es wir darüber hinaus dringend empfohlen, dass sich in dieser Zeit auch alle nicht einer Testpflicht unterliegenden Personengruppen geimpfte/genesene Schüler*innen und Mitarbeiter*innen) täglich testen. Testmaterial ist dafür im ausreichenden Maße vorhanden. Ab dem 10.01.2022 erfolgt, nach jetziger Planung, dann wieder die bekannte dreimalige Testung.
Der Musterhygieneplan der SenBJF wurde aktualisiert und an die neuen Gegebenheiten angepasst. Auch unseren schulischen Hygieneplan haben wir daraufhin aktualisiert. Sie finden diesen (Stand 27.12.2021) auf der Homepage. Bitte beachten Sie, dass es weiterhin eine Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände gibt. Außerdem unterliegen wir als öffentliches Gebäude der 3GRegel. Wenn Sie das Schulhaus betreten, müssen Sie einen Nachweis (geimpft, genesen oder getestet) mit sich führen und diesen ggf. vorweisen.
Die Lieferung und der Aufbau der Containermodule wurden am 22.12.2021 beendet. Außerdem wurden an diesem Tag auch der Kran und die meisten der Bauzäune entfernt. Somit können wir nun wieder große Teile des Schulgeländes nutzen. Die Zugänge zum Schulgebäude A erfolgen ab sofort wieder über die hofseitigen Treppen, die Tür im Zaun zum Gebäude B wird nicht mehr genutzt. Für den Innenausbau des Containers werden 6 bis 8 Wochen veranschlagt. Danach werden wir ein Brandschutzkonzept erarbeiten und vorlegen. Es erfolgt eine Abnahme durch das Hochbauamt und die Feuerwehr. Wir hoffen sehr, den Container Ende März mit den Klassen, die zur Zeit im Neubau ihre Räume haben, beziehen zu können.
Der Sammelplatz bei Feueralarm bleibt bis auf Weiteres der Schulhof, Nähe Trampolin.
Sollte es das Infektionsgeschehen erfordern und ggf. anderweitige Festlegungen in der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung oder der Zweiten Schul-Hygiene-Covid-19 Verordnung notwendig werden, informieren wir Sie unverzüglich.
Wir wünschen Ihnen nochmals einen guten Start in das Jahr 2022 und bedanken uns wie immer für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit.
Das Kollegium der Bouché-Schule
Liebe Eltern,
Hier finden Sie die 3. Ergänzung zum Hygieneplan der Bouché-Schule nach § 36 Infektionsschutzgesetz in Zeiten von Corona und anderen Pandemien, Anpassung nach dem Musterhygieneplan der SenBJF vom 03.08.2021, 02.09.2021, 22.12.2021, 04.02.2022 und 09.03.2022
Es geht voran! Nachdem seit Montag die Anlieferung der Containerteile erfolgt, kann man nun täglich das neue Gebäude wachsen sehen.
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