Elternbrief 02.06.2022

Liebe Eltern, Berlin, 02.06.2022
wir möchten Ihnen heute die Information zu den freiwilligen Testungen ab dem 07.06.2022 mitteilen, die im Ergebnis der Beratung des Hygienebeirats und unter Berücksichtigung der aktuellen Pandemielage von der SenBJF beschlossen
wurden.


- Die verpflichtende, anlasslose Testpflicht wird ausgesetzt.
- An zwei Tagen in der Woche können an den Schulen freiwillige Testungen durchgeführt werden. Auf Wunsch kann ein dritter zusätzlicher Test pro Woche ausgegeben werden für eine freiwillige Testung am Sonntagabend bzw. am Montag vor dem Unterrichtsbeginn.
- Die 3G-Regel für schulexterne Personen (z.B. Eltern) ist aufgehoben.


Die Erziehungsberechtigten informieren die Schule schriftlich, geltend für den Zeitraum bis zum Schuljahresende, ob ihre Tochter/ihr Sohn an den freiwilligen Testungen teilnimmt.


Bitte füllen Sie den unteren Abschnitt aus und geben diesen beim Klassenlehrer/der Klassenlehrerin ab. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nur bei Vorliegen der schriftlichen Genehmigung die Kinder Testmaterial erhalten.


Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein schönes Pfingstfest.
Mit freundlichen Grüßen.
Das Kollegium der Bouché-Schule

Elternbrief 06.04.2022

Liebe Eltern,
wir möchten Ihnen hiermit die Information zur zusätzlichen Testung nach den Osterferien mitteilen, die uns heute aus der SenBJF erreichte.

Um die Infektionsgefahr nach den Osterferien möglichst gering zu halten, wird die Testfrequenz erhöht.

Schülerinnen und Schüler sowie Dienstkräfte und sonstige Personen, die an der Schule tätig sind, testen sich ab Montag, den 25.04.2022 eine Woche lang täglich.

Als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme bitten wir darum, dass alle Schülerinnen und Schüler am Sonntagabend vor dem Schulstart (24.04.2022) einen Selbsttest zu Hause durchführen. Zu diesem Zweck erhalten alle Schüler*innen noch in dieser Woche einen Selbsttest aus dem Bestand der Schule mit nach Hause.

Ansonsten gelten im Allgemeinen für Infizierte und Kontaktpersonen im Schulbetrieb fortan die Regelungen der Basisschutzmaßnahmenverordnung (§6). Mit Blick auf die Infektionslage einzelner Schulen treffen die zuständigen Gesundheitsämter ggf. Entscheidungen über konkret einzuleitende Maßnahmen.


Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien frohe Ostern und erholsame Ferientage.


Mit freundlichen Grüßen.

Das Kollegium der Bouché-Schule

Elternbrief 30.03.22

Liebe Eltern,
heute möchten wir Ihnen mitteilen, welche Schutz- und Hygienemaßnahmen vorbehaltlich des Erlasses der entsprechenden rechtlichen Regelungen ab dem 01.04.2022 an Berliner Schulen gelten werden.

Die Maskenpflicht fällt ab dem 1. April in allen Schulen und Jahrgangsstufen weg. Seitens der SenBJF wird weiterhin dringend empfohlen, eine medizinische Maske zu tragen.

Gemäß § 28a Absatz 7 des Infektionsschutzgesetzes des Bundes sind nur noch Basisschutzmaßnahmen zulässig, wozu die Testpflicht zählt.
Die Testpflicht an Berliner Schulen wird daher bis auf Weiteres bestehen bleiben.

Ab dem 01. April gilt die Testpflicht auch für geimpfte und genesene Personen.

Dies betrifft sowohl Schüler*innen als auch Lehrkräfte, Erzieher*innen sowie das sonstige an der Schule tätige Personal.
Aufgrund der noch immer hohen Fallzahlen und der Tatsache, dass außer der Testpflicht sämtliche Schutz- und Hygienemaßnahmen an Schule entfallen, hat sich die Bildungsverwaltung für diese Regelung entschieden. Es wird bis auf Weiteres dreimal wöchentlich getestet (montags, mittwochs, freitags). Die Vorgehensweise beim Feststellen eines positiven Schnelltests bleibt bestehen. Auch bei den Isolations- und Quarantänezeiten hat sich nichts geändert.

Für schulexterne Personen (z.B. Eltern) gilt weiterhin bei folgenden schulischen Zusammenkünften eine 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet):


- Teilnahme an Gremiensitzungen

- Teilnahme an Elternversammlungen, Elterngesprächen und weiteren terminierten Vor-Ort-Besuchen

- Teilnahme an schulischen Veranstaltungen


Die Regelung, dass Schüler*innen außerhalb der Schule und außerhalb der Ferienzeiten als getestet gelten, wenn sie einen gültigen Schülerausweis vorlegen, wird voraussichtlich beibehalten.

Die Musterhygienepläne treten mit Ablauf des 31.03.2022 außer Kraft (bis auf die Testpflicht). Das bedeutet, dass es keine Auflagen für den Unterricht, für schulische Veranstaltungen oder Elternabende gibt. Die schulische Testpflicht wird dann in der neuen landesweiten Basisschutzmaßnahmenverordnung §5 geregelt sein. Der Stufenplan tritt ebenfalls außer Kraft.


Mit freundlichen Grüßen.

Das Kollegium der Bouché-Schule

Elternbrief 18.03.22

Liebe Eltern,
wir möchten Sie heute über die weiteren Planungen hinsichtlich der Infektionsschutzmaßnahmen an Schule informieren.

Alle derzeit bestehenden Schutz- und Hygienemaßnahmen an Schulen bleiben bis zum 31.03.2022 unverändert bestehen. Dies gilt folglich auch für die Test- und Maskenpflicht. Auch die Musterhygienepläne gelten bis zum 31.03.2022 weiter.

Ab dem 01.04. werden voraussichtlich andere möglicherweise auch weniger Schutz- und Hygienemaßnahmen an Schulen zulässig sein. Derzeit sieht der Gesetzentwurf des Bundes für das Infektionsschutzgesetz vor, dass an Schulen lediglich die Testpflicht als „Basisschutzmaßnahme“ erhalten bleibt. Alle anderen Schutz- und Hygienemaßnahmen, insbesondere die Maskenpflicht, wären ab dem 01.04.2022 grundsätzlich nicht mehr zulässig. Die Maskenpflicht und
andere Maßnahmen wären erst wieder zulässig, sofern das Berliner Abgeordnetenhaus per Beschluss die „konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage“ für Berlin feststellt.

Bezüglich der konkreten Regelungen, die ab dem 01.04.2022 in den Schulen gelten, werden wir seitens der SenBJF frühestmöglich informiert und geben dann diese Informationen zeitnah an Sie weiter.

Mit freundlichen Grüßen.

Das Kollegium der Bouché-Schule

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