Elternbrief 08.04.2021

Liebe Eltern,


in den Ferien erhielten wir die Lieferungen der Selbsttests für Schüler*innen. Es ist Testmaterial der Firma Siemens. Die Schule wird die Tests an die Familien aushändigen, da diese nur im häuslichen Bereich, nicht in der Schule
durchgeführt werden.

Die gelieferten Tests werden wir in Päckchen von 10 Tests verpacken. Eine andere Packungsgröße ist nicht möglich, da die Fläschchen mit der dazugehörenden Testflüssigkeit für 10 Tests gefüllt sind. Somit erhalten die
Kinder die Selbsttests für die nächsten 5 Wochen. Die Testpäckchen werden am Montag, 12.04.2021, den Schüler*innen der Gruppe B von den Lehrkräften ausgehändigt und den Kindern der Notbetreuung im Hort. Für die Schüler*innen
der Gruppe A bieten wir Ihnen an, am Dienstag, 13.04.2021, zwischen 15:00 bis 16:30 Uhr in der Turnhalle die Testpäckchen abzuholen. Bitte achten Sie dabei auf die Abstands- und Hygieneregeln. Alternativ würden die Kinder der Gruppe A ihre Testpäckchen am 19.04.2021 bekommen, wenn für sie wieder Präsenzunterricht stattfindet. Da die Tests erst gestern geliefert wurden, ist für uns bei der großen Schüleranzahl keine andere Ausgabemöglichkeit
durchführbar.


Wichtige Hinweise zur richtigen Benutzung der Selbsttests finden Sie auf der Seite
www.einfach-testen.berlin Dort finden Sie Informationsmaterial zur Durchführung in 11 Sprachen, Videomaterial und weitere Informationen.


Was passiert bei einem positiven Testergebnis?

Sollte ein Test positiv ausfallen, verhalten sich die Betroffenen im Grunde so, wie sie sich auch bei Erhalt der Information einer möglichen Covid-19-Infektion über einen anderen Weg (z.B. Meldung als Kontakt I Person) verhalten sollen:

1. Es ist unverzüglich die Schule zu informieren.
2. Betroffenen Schüler*innen begeben sich unverzüglich zu einem PCRNachtest an eine der zentralen PCR-Nachteststellen. Dort wird ausschließlich ohne vorherige Terminvergabe zwischen 7:00 und 16:30 Uhr getestet.
3. Betroffenen Schüler*innen begeben sich im Anschluss an den PCRNachtest wie im Infektionsschutzgesetz und der Berliner SARS-CoV-1-Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung vorgesehen bis zum Erhalt des Ergebnisses des PCR-Nachtests in Selbstquarantäne.
4. Ein Eintrag in die Corona-Warn-App ist erst dann sinnvoll, wenn auch der PCR-Nachtest positiv ausgefallen ist.
5. Fällt auch das PCR-Nachtestergebnis positiv aus, wird das Gesundheitsamt der getesteten Person direkt von der Teststelle darüber in Kenntnis gesetzt.


Die Selbsttests sind in der Anwendung deutlich angenehmer als die bekannten PCR-Tests, ein einfacher Abstrich im vorderen Bereich der Nase ist ausreichend. Damit ist der Selbsttest auch für die Anwendung durch Schülerinnen und Schüler geeignet. Für die Durchführung erhalten Sie eine Kurzanleitung mit dem Testmaterial ausgehändigt.


Die jetzt zum Einsatz kommenden Selbsttests sind ein zusätzliches Element des Hygienekonzepts. Sie sollen helfen, Infektionsketten zu unterbrechen. Sie machen die strenge Einhaltung der übrigen Eindämmungsmaßnahmen jedoch nicht überflüssig. Auch bei einem negativen Selbsttest sind die geltenden Vorgaben (Maske, Abstand, Lüften) weiterhin zu beachten.


Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit.


Mit freundlichen Grüßen


Das Kollegium der Bouché-Schule

Elternbrief 24.03.2021

Sehr geehrte Eltern,
das Abgeordnetenhaus hat Anfang März beschlossen, dass Schüler*innen in diesem Schuljahr pandemiebedingt auf Wunsch eine Jahrgangsstufe wiederholen können. Das gilt ab der 3. Jahrgangsstufe und am Ende der Schulanfangsphase. Die SenBJF hat jetzt dazu die erforderlichen Änderungen im Schulgesetz vorgenommen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Option ist allein ein verpflichtendes Beratungsgespräch durch die besuchte
Schule.


Folgende Verfahrensabläufe wurden festgelegt:
- Bis zum
13.04.2021 beantragen die Erziehungsberechtigten für ihr Kind bei der Schulleitung schriftlich die freiwillige Wiederholung der besuchten Jahrgangsstufe und begründen dies. (Aufgrund der relativen Kurzfristigkeit können Sie dies per Email an die Schule oder per Brief erledigen.)
- Bis zum
26.04.2021 führt die Schule die Beratungsgespräche mit den Erziehungsberechtigten durch und informiert dabei über Vor- und Nachteile einer Wiederholung. Sie bekommen das Formblatt „Schul 008“ (Antrag auf  Wiederholung).
- Bis zum
28.04.2021 legen die Erziehungsberechtigten das unterschriebene Formblatt „Schul 008“ vor, sofern sie nicht den Wiederholungswunsch zurücknehmen.


Die Termine sind unbedingt einzuhalten, da wir sofort den Schulträger informieren müssen. Ausschlaggebend für Ihren Antrag ist der Eingang in der Schule. Schülerinnen und Schüler, die die Jahrgangsstufe 6 wiederholen, nehmen nicht mehr am Aufnahmeverfahren für den Übergang in die Sekundarstufe I für das Schuljahr 2021/22 teil. Ihre Anmeldung für eine Schule der Sek I wird im Verfahren nicht mehr berücksichtigt. Eine Information, wann die Selbsttests für die Schülerinnen und Schüler ausgegeben werden, können wir Ihnen heute noch nicht geben, da es offensichtlich zu logistischen Problemen bei der Verteilung an die Schulen gekommen ist. Sobald wir Näheres wissen, bekommen Sie sofort die Information, wie es mit der Ausgabe abläuft.


Weiterhin möchten wir Ihnen mitteilen, dass die Schule im engen Kontakt mit der Polizei ist, um die Verkehrssituation an der Puschkinalllee im Zusammenhang mit dem Impfzentrum ARENA für die Schülerinnen und Schüler auf ihrem Schulweg zu verbessern. Am Freitag wird es dazu noch einen Vororttermin geben.


Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien schöne Osterferientage, bleiben Sie gesund und wir hoffen, dass es nach den Osterferien im Alternativszenario weiter gehen kann.


Ihr Kollegium der Bouchè-Schul
e

Elternbrief 17.03.2021

Sehr geehrte Eltern,
wir haben am 16.03.2021 von der Polizei erfahren, dass die Verkehrsführung im Umfeld der Schule, wegen der Nähe zum Impfzentrum Arena Treptow, geändert wurde. Die Puschkinallee ist nun mehr jeweils nur in eine Richtung befahrbar. Die Autos, die aus der Bouchéstr. Richtung Puschkinallee fahren, müssen dort sofort nach rechts abbiegen. Die Ampelanlage Bouchéstr/Puschkinallee ist weiterhin in Betrieb. Trotzdem wird von der Polizei empfohlen, dass die Kinder, die in Richtung Puschkinallee laufen müssen, bereits vor der Schule den Fußgängerüberweg überqueren, um dann auf der Seite des BKA- Geländes zu laufen. Die BKA – seitige Ampelanlage ist über beide Teile der Puschkinallee in Betrieb.
Auf der Schulseite kann man nur über den ersten Teil der Puschkinallee gehen, die zweite Seite ist für die Fußgängerüberquerung gesperrt. Wir werden mit den Kindern den Fußweg üben.


Weiterhin sind mit den Beschlüssen des Berliner Senats von gestern die folgenden Regelungen festgelegt worden:

  • Vom 29.03.2021 – 09.04.2021 (Osterferien) wird für die Jahrgänge 1 – 6 weiterhin nur eine Notbetreuung angeboten.
  • Vom 12.04 – 23.04. 2021 gelten die derzeit aktuellen Regelungen, d. h. wir unterrichten weiter im Alternativszenario. Wir beginnen am 12.04. mit der Gruppe B.
  • Die Präsenzpflicht und der Stufenplan bleiben weiter vorerst ausgesetzt.
  • Eine Notbetreuung wird weiterhin angeboten. Eine Hortbetreuung vor oder nach dem Unterricht wird nicht angeboten.  Klassenarbeiten können in Präsenz geschrieben werden.
  • Am 12.04. findet voraussichtlich für die Klassenstufe 3 das Schwimmen statt.


Wir möchten uns an dieser Stelle bei Ihnen bedanken, uns und Ihre Kinder in dieser Zeit so engagiert zu unterstützen. Die Kinder halten sich in der Schule meist vorbildlich an die Hygieneregeln und die Stimmung in der Schulzeit wird als durchweg positiv von allen Seiten empfunden.


Wir hoffen, dass trotz steigender Zahlen, wir weiterhin den Präsenzunterricht aufrecht erhalten können.


Ihr Kollegium der Bouché - Schule

Elternbrief 04.03.2021

Liebe Eltern,


der Senat hat in dieser Woche entschieden, dass ab dem 09. März 2021 (Dienstag, da Montag im Land Berlin ein Feiertag ist) in den Jahrgangsstufen 1-6 Präsenzunterricht angeboten wird und somit alle Klassenstufen wieder in der Schule sein können. Die Organisation des Unterrichts (Alternativszenario) wurde bereits am 08.09.2021 von der Schulkonferenz einstimmig angenommen, von der Schulaufsicht genehmigt und in dieser Woche von allen Mitgliedern der SK noch einmal bestätigt. Danach beginnen wir ab dem 09.03.2021 im Wechselunterricht für alle Klassenstufen, in festen Lerngruppen, in halber Klassenstärke. Dabei sind alle Klassen in Gruppe A und B aufgeteilt, wobei in der Gruppe A alle Geschwisterkinder sind. Über die Gruppeneinteilung informiert Sie die Klassenlehrerin/ der Klassenlehrer. Es findet Unterricht nach dem normalen Stundenplan statt. Die Förderstunden Mathematik/Deutsch, die  egabtenförderung, die AGs sowie der Religions- und Lebenskundeunterricht entfallen.

Die Präsenzpflicht bleibt weiterhin ausgesetzt. Das bedeutet, dass die Teilnahme am Präsenzunterricht freiwillig ist. Sie können demnach entscheiden, Ihr Kind nicht in den Präsenzunterricht zu schicken, müssen jedoch die Klassenlehrer*innen darüber vorab informieren. Nach Festlegung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ist die Schule nicht verpflichtet für die Kinder, die aufgrund der Entscheidung der Eltern nicht zum Präsenzunterricht erscheinen, parallel ein Angebot für das schulisch angeleitete Lernen zu Hause anzubieten. Diese Schüler*innen nehmen am schulisch angeleiteten Lernen zu Hause teil, das beim Wechselmodell für die Lerngruppe angeboten wird, die nicht in der Schule ist. Notbetreuung wird weiterhin angeboten, es findet keine ergänzende Förderung und Betreuung statt. Die Notbetreuung der anspruchsberechtigten Kinder der Gruppe B findet ab 09.03.2021 weiterhin im Hort statt. Die Kinder der Gruppe A, die einen Anspruch auf Notbetreuung haben, wechseln nach ihrem regulären Unterricht in den Hort. Alle Kinder ohne Anspruch auf Notbetreuung müssen nach Unterrichtsschluss abgeholt werden bzw. gehen
allein nach Hause. Sollte Ihr Kind alleine gehen dürfen, geben Sie bitte am 1. Tag eine Vollmacht mit.

Für die Hofpausen werden den Jahrgängen wieder feste Plätze zugewiesen. Der Sportunterricht findet vorzugsweise im Freien statt. Ob der Schwimmunterricht am 15.03.2021 beginnt erfahren Sie in der nächsten Woche. Für das Essen werden wir einen neuen Essenplan erstellen, um auch im Essenraum die Abstands- und Hygieneregeln einhalten zu können. Es besteht in allen Jahrgangsstufen für alle Schülerinnen und Schüler sowie das gesamte Personal die Pflicht, auf dem gesamten Schulgelände einen Mund- Nasen-Bedeckung zu tragen. Für Kinder ist eine Alltagsmaske ausreichend. Auf den Freiflächen kann auf das Tragen einer MNB verzichtet werden, wenn ein Mindestanstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Wir hoffen alle auf einen guten Start.

 

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Kollegium der Bouché-Schule

Anschrift

Bouché-Schule, Grundschule
Bouchéstraße 5
12435 Berlin

Schule

Telefon: +49 (0)30 5337745
Fax: +49 (0)30 5337476
E-Mail: sekretariat@bouche.schule.berlin.de
web: http://www.bouche-schule.de

Rektorin: Frau V. Seiberl
Konrektorin: Frau S. Pirrong
Verwaltungsleiterin: Frau Gür
Sekretärin: Fr. Perna

Hort

Haus 1  
Telefon: +49 (0)30 5337105
Fax: +49 (0)30 5337105

Haus 2  
Telefon: +49 (0)30 53014710

E-Mail: hort@bouche-schule.de 
Hortleitung: n.n.

Förderverein

E-Mail: foerderverein@bouche-schule.de
Vorsitzende: Frau K. Seemann

Spendenkonto

Förderverein Bouchéschule e.V.
Berliner Volksbank
DE14 1009 0000 2183 3850 06

Sozialstation

Telefon: 015115870261

E-Mail: lara.beierle@tandembtl.de

Raum 209

2. OG über dem Sekretariat

Öffnungszeiten / opening hours

Mo – Fr   9:00 – 15:00 Uhr und nach Vereinbarung