Elternbrief 08.04.2021

Liebe Eltern,


in den Ferien erhielten wir die Lieferungen der Selbsttests für Schüler*innen. Es ist Testmaterial der Firma Siemens. Die Schule wird die Tests an die Familien aushändigen, da diese nur im häuslichen Bereich, nicht in der Schule
durchgeführt werden.

Die gelieferten Tests werden wir in Päckchen von 10 Tests verpacken. Eine andere Packungsgröße ist nicht möglich, da die Fläschchen mit der dazugehörenden Testflüssigkeit für 10 Tests gefüllt sind. Somit erhalten die
Kinder die Selbsttests für die nächsten 5 Wochen. Die Testpäckchen werden am Montag, 12.04.2021, den Schüler*innen der Gruppe B von den Lehrkräften ausgehändigt und den Kindern der Notbetreuung im Hort. Für die Schüler*innen
der Gruppe A bieten wir Ihnen an, am Dienstag, 13.04.2021, zwischen 15:00 bis 16:30 Uhr in der Turnhalle die Testpäckchen abzuholen. Bitte achten Sie dabei auf die Abstands- und Hygieneregeln. Alternativ würden die Kinder der Gruppe A ihre Testpäckchen am 19.04.2021 bekommen, wenn für sie wieder Präsenzunterricht stattfindet. Da die Tests erst gestern geliefert wurden, ist für uns bei der großen Schüleranzahl keine andere Ausgabemöglichkeit
durchführbar.


Wichtige Hinweise zur richtigen Benutzung der Selbsttests finden Sie auf der Seite
www.einfach-testen.berlin Dort finden Sie Informationsmaterial zur Durchführung in 11 Sprachen, Videomaterial und weitere Informationen.


Was passiert bei einem positiven Testergebnis?

Sollte ein Test positiv ausfallen, verhalten sich die Betroffenen im Grunde so, wie sie sich auch bei Erhalt der Information einer möglichen Covid-19-Infektion über einen anderen Weg (z.B. Meldung als Kontakt I Person) verhalten sollen:

1. Es ist unverzüglich die Schule zu informieren.
2. Betroffenen Schüler*innen begeben sich unverzüglich zu einem PCRNachtest an eine der zentralen PCR-Nachteststellen. Dort wird ausschließlich ohne vorherige Terminvergabe zwischen 7:00 und 16:30 Uhr getestet.
3. Betroffenen Schüler*innen begeben sich im Anschluss an den PCRNachtest wie im Infektionsschutzgesetz und der Berliner SARS-CoV-1-Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung vorgesehen bis zum Erhalt des Ergebnisses des PCR-Nachtests in Selbstquarantäne.
4. Ein Eintrag in die Corona-Warn-App ist erst dann sinnvoll, wenn auch der PCR-Nachtest positiv ausgefallen ist.
5. Fällt auch das PCR-Nachtestergebnis positiv aus, wird das Gesundheitsamt der getesteten Person direkt von der Teststelle darüber in Kenntnis gesetzt.


Die Selbsttests sind in der Anwendung deutlich angenehmer als die bekannten PCR-Tests, ein einfacher Abstrich im vorderen Bereich der Nase ist ausreichend. Damit ist der Selbsttest auch für die Anwendung durch Schülerinnen und Schüler geeignet. Für die Durchführung erhalten Sie eine Kurzanleitung mit dem Testmaterial ausgehändigt.


Die jetzt zum Einsatz kommenden Selbsttests sind ein zusätzliches Element des Hygienekonzepts. Sie sollen helfen, Infektionsketten zu unterbrechen. Sie machen die strenge Einhaltung der übrigen Eindämmungsmaßnahmen jedoch nicht überflüssig. Auch bei einem negativen Selbsttest sind die geltenden Vorgaben (Maske, Abstand, Lüften) weiterhin zu beachten.


Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit.


Mit freundlichen Grüßen


Das Kollegium der Bouché-Schule

Anschrift

Bouché-Schule, Grundschule
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12435 Berlin

Schule

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Konrektorin: Frau S. Pirrong
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