Elternbrief 07.02.2022

Liebe Eltern,
wir möchten Ihnen heute aktuelle Informationen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie übermitteln, die uns in der letzten Woche erreichten.
„test to stay“ – Strategie
In den kommenden zwei Wochen werden alle Schüler*innen und alle Dienstkräfte an jedem Schultag getestet. Dieses Angebot richtet sich ausdrücklich auch an Geimpfte und Genesene,die der Testpflicht nicht unterliegen. Ergänzt wird diese Teststrategie durch „test to stay“ – Maßnahmen:
- ein positives Schnelltestergebnis (Indexfall) wird im Rahmen der Testungen in derSchule namentlich mit Geburtsdatum und Adresse an das Gesundheitsamt (GA) gemeldet


- es erfolgt keine Abklärung über einen PCR-Test oder einen zusätzlichen Schnelltest

- das positiv getestete Kind erhält in der Schule einen Vordruck zur Bestätigung der Isolierung (vom GA zur Verfügung gestellt)


- eine Benennung von Kontaktpersonen an das GA erfolgt nicht

-alle Schüler*innen der betroffenen Lerngruppe werden an fünf aufeinanderfolgenden Unterrichtstagen getestet und verbleiben in Präsenz, solange ihre Testergebnisse negativ sind und keine Symptome auftreten


Der Indexfall in Isolierung kann dann
- im direkten Anschluss an Ferienzeiten nach 7 Tagen durch einen PCR-Test (im Testzentrum) oder durch einen Schnelltest in der Schule und
- dann im laufenden Schulbetrieb nach 5 Tagen durch einen PCR-Test (im Testzentrum) oder durch einen Schnelltest in der Schule und
- somit in den laufenden seriellen Testungen freigetestet werden
Sind Dienstkräfte, die geimpft oder genesen sind, Kontaktpersonen, gehen diese entsprechend der aktuellen Quarantäneregelungen nicht in Quarantäne.
Die „test to stay – Strategie“ stellt auf Grund der Schulpflicht keine „Kann-Regelung“ dar. Erziehungsberechtigte können ihre Kinder nicht von sich aus vorsorglich unter Quarantäne stellen. Eine Quarantäneanordnung kann nur vom zuständigen GA ausgesprochen werden. Sofern besondere gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen, wird das GA im Einzelfall eine Quarantäneanordnung für Kontaktpersonen prüfen.
Die „test to stay – Strategie“ bezieht sich ausschließlich auf die im Rahmen der seriellen Testung in Schule auftretenden positiven Testergebnisse. Positive Testergebnisse, die im häuslichen Umfeld bekannt werden, werden hiervon nicht erfasst.
Sie finden alle Hinweise und auch hilfreiche Grafiken zum Thema auf der Homepage der SenBJF
.

Aussetzung der Präsenzpflicht
Das Aussetzen der Präsenzpflicht nach den Winterferien ist bis zum 28. Februar 2022 (einschließlich) befristet.
Verfahren:
- Wenn Sie von der Aussetzung der Präsenzpflicht für Ihr Kind Gebrauch machen, müssen Sie es vorab schriftlich mit einem formlosen Schreiben der Schule mitteilen. Dies muss spätestens am Beginn des Schultages erfolgen, ab dem von der Aussetzung Gebrauch gemacht wird.
- Der Aussetzungszeitraum muss mindestens eine Schulwoche umfassen.
- Das freiwillige Fernbleiben vom Präsenzunterricht nach den Winterferien wird auf dem Zeugnis als entschuldigte Fehlzeit erfasst und wird unter Bemerkungen eingetragen.
Aufgaben für zu Hause:
- Die Aussetzung der Präsenzpflicht stellt weder eine Verlängerung der Ferien noch eine Beurlaubung dar. Die von der Schule zur Verfügung gestellten Aufgaben müssen erledigt werden. Die Schüler*innen haben sich auch proaktiv darüber zu informieren, welche Unterrichtsinhalte während ihrer Abwesenheit vermittelt wurden und damit Gegenstand von Leistungsüberprüfungen sein können.
- Auf das schulisch angeleitete Lernen zu Hause (saLzH = Distanzunterricht) haben die Schüler*innen keinen Anspruch.
- Bei einer Aussetzung der Präsenzpflicht von mehr als 5 Schultagen wird der Klassenoder ein/e Fachlehrer*in ein Gespräch anbieten, um über die Lernaufgaben zu sprechen.
Schülerausweis als Testnachweis
Der Schülerausweis gilt auch für die Schülerinnen und Schüler, die von der Aussetzung der Präsenzpflicht Gebrauch machen, als Testnachweis.
Die wesentlichen Informationen finden Sie in der Woche nach den Winterferien auch unter folgendem Link:
https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/schule/#praesenz


Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.
Das Kollegium der Bouché-Schul
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Elternbrief 25.01.2022

Liebe Eltern,
die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat gestern entschieden die Präsenzpflicht zum Besuch der Schule ab heute, 25.Januar 2022 bis zum 28. Februar 2022 auszusetzen.
Sie als Eltern können entscheiden, ob Sie Ihr Kind in diesem Zeitraum am Unterricht teilnehmen lassen möchten.
Sollten Sie die Entscheidung treffen, Ihr Kind zu Hause zu lassen, geben Sie bitte umgehend der Klassenleitung schriftlich und dem Sekretariat unter
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! per Email Bescheid.
Die SenBJF hat die Schulleitungen darüber informiert, dass sich mit der Aussetzung der Präsenzpflicht kein Anspruch auf Distanzunterricht (saLzH) für Ihr Kind ergibt. Alle Kolleg*innen werden sicherlich bemüht sein, Ihrem Kind Aufgaben zur Bearbeitung zu Hause zur Verfügung zu stellen. Das wird wahrscheinlich nicht im Umfang des in der Schule erteilten Unterrichts geschehen können, da alle Lehrkräfte weiterhin ihre volle Unterrichtsverpflichtung ableisten müssen. Wenn das freiwillige Fernbleiben vom Präsenzunterricht fünf Schultage übersteigt, wird die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer sich einmal wöchentlich bei Ihrem Kind melden (digital oder telefonisch) und ein Gespräch zu den Lernaufgaben führen. Sollten während der Aussetzung der Präsenzpflicht Klassenarbeiten geschrieben werden, können diese nach dem 28.02.2022 nachgeschrieben werden.
Die für die Winterferien geplante Ferienbetreuung findet statt.
Nach den Winterferien testen sich die Kinder für zwei Wochen täglich in der Schule.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit.
Das Kollegium der Bouché-Schule

Elternbrief 18.01.22

Liebe Eltern,
seit der letzten Woche steigt auch bei uns in der Schule das Infektionsgeschehen stetig an. Deshalb haben ir am Mittwoch letzte Woche schon schulinterne Maßnahmen getroffen, die Sie auch auf der Homepage finden können.

In Absprache mit der Schulaufsicht und dem Gesundheitsamt sind wir diese Woche nach dem Corona-Stufenplan noch in der Stufe grün geblieben, eben mit diesen Auflagen.

Dennoch ist es möglich, dass wir doch in die Stufe gelb rutschen.

Wie Sie bereits wissen, bedeutet das Wechselunterricht in halbierten Klassen und Notbetreuung. AG`s finden dann nicht mehr statt.

Da die Einstufung immer am Donnerstag erfolgt und wir diese Information erst am späten Nachmittag erhalten, können wir Sie auch erst am Freitag informieren, in welcher Stufe wir uns ab der kommenden Woche befinden.

Die Klassenlehrer*innen haben bereits die Klassen in Gruppe A und B eingeteilt. Wobei in der Gruppe A die Geschwisterkinder sind. Sollten wir in die Stufe gelb eingestuft werden, beginnt die Gruppe A mit dem Unterricht in der Schule nach regulärem Stundenplan ohne AG ́s.

Es gilt für die Notbetreuung wie im letzten Jahr schon, dass vorher der Antrag auf die Betreuung mit den entsprechenden Nachweisen (Arbeitgeberbescheid)vorliegen muss. Den Antrag auf Notbetreuung erhalten Sie in der Schule, im Hort oder Sie finden ihn auf der Berliner Senatsseite
nspruch auf Notbetreuung haben alle Kinder, deren Eltern in sogenannten systemrelevanten Berufen (KRITIS Liste der Senatsverwaltung, Stand 04/2021)arbeiten, Kinder alleinerziehender Eltern, Kinder mit einem Hortvertrag, sofern keine andere Betreuung gewährleistet werden kann.


Daher möchten wir Sie bitten, uns die Erfassung möglicher Notbetreuungskinder für eine bessere Planung
bis zum Donnerstag, 20.01.2022, wieder abzugeben.

PDF

Elternbrief 03.01.2021

Liebe Eltern,


wir hoffen, Sie hatten mit Ihren Familien ein paar erholsam Feiertage und sind gut und fröhlich in das neue Jahr gekommen. Das Jahr 2021 war erneut eine große Herausforderung. Sie als Eltern haben uns in den verschiedensten Bereichen unserer Arbeit unterstützt und geholfen. Vielen Dank dafür. Nun hoffen wir gemeinsam, dass 2022 nicht alles, aber vieles besser wird. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen und Ihren Familien einen guten Start in das neue Jahr.


Wie Sie kurz vor Ferienbeginn erfahren haben, bleibt es in den Berliner Schulen beim Präsenzunterricht. Dies hat die neue Bildungssenatorin, Frau Busse, am 30.12.2021 auch noch einmal bestätigt. In der ersten Woche testen sich die Schülerinnen und Schüler, die nicht geimpft oder genesen sind, an allen fünf Tagen. Es wir darüber hinaus dringend empfohlen, dass sich in dieser Zeit auch alle nicht einer Testpflicht unterliegenden Personengruppen   geimpfte/genesene Schüler*innen und Mitarbeiter*innen) täglich testen. Testmaterial ist dafür im ausreichenden Maße vorhanden. Ab dem 10.01.2022 erfolgt, nach jetziger Planung, dann wieder die bekannte dreimalige Testung.


Der Musterhygieneplan der SenBJF wurde aktualisiert und an die neuen Gegebenheiten angepasst. Auch unseren schulischen Hygieneplan haben wir daraufhin aktualisiert. Sie finden diesen (Stand 27.12.2021) auf der Homepage. Bitte beachten Sie, dass es weiterhin eine Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände gibt. Außerdem unterliegen wir als öffentliches Gebäude der 3GRegel. Wenn Sie das Schulhaus betreten, müssen Sie einen Nachweis (geimpft, genesen oder getestet) mit sich führen und diesen ggf. vorweisen.


Die Lieferung und der Aufbau der Containermodule wurden am 22.12.2021 beendet. Außerdem wurden an diesem Tag auch der Kran und die meisten der Bauzäune entfernt. Somit können wir nun wieder große Teile des Schulgeländes nutzen. Die Zugänge zum Schulgebäude A erfolgen ab sofort wieder über die hofseitigen Treppen, die Tür im Zaun zum Gebäude B wird nicht mehr genutzt. Für den Innenausbau des Containers werden 6 bis 8 Wochen veranschlagt. Danach werden wir ein Brandschutzkonzept erarbeiten und vorlegen. Es erfolgt eine Abnahme durch das Hochbauamt und die Feuerwehr. Wir hoffen sehr, den
Container Ende März mit den Klassen, die zur Zeit im Neubau ihre Räume haben, beziehen zu können.


Der Sammelplatz bei Feueralarm bleibt bis auf Weiteres der Schulhof, Nähe Trampolin.


Sollte es das Infektionsgeschehen erfordern und ggf. anderweitige Festlegungen in der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung oder der Zweiten Schul-Hygiene-Covid-19 Verordnung notwendig werden, informieren wir Sie unverzüglich.


Wir wünschen Ihnen nochmals einen guten Start in das Jahr 2022 und bedanken uns wie immer für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit.


Das Kollegium der Bouché-Schul
e

Anschrift

Bouché-Schule, Grundschule
Bouchéstraße 5
12435 Berlin

Schule

Telefon: +49 (0)30 5337745
Fax: +49 (0)30 5337476
E-Mail: sekretariat@bouche.schule.berlin.de
web: http://www.bouche-schule.de

Rektorin: Frau V. Seiberl
Konrektorin: Frau S. Pirrong
Verwaltungsleiterin: Frau Gür
Sekretärin: Fr. Perna

Hort

Haus 1  
Telefon: +49 (0)30 5337105
Fax: +49 (0)30 5337105

Haus 2  
Telefon: +49 (0)30 53014710

E-Mail: hort@bouche-schule.de 
Hortleitung: n.n.

Förderverein

E-Mail: foerderverein@bouche-schule.de
Vorsitzende: Frau K. Seemann

Spendenkonto

Förderverein Bouchéschule e.V.
Berliner Volksbank
DE14 1009 0000 2183 3850 06

Sozialstation

Telefon: 015115870261

E-Mail: lara.beierle@tandembtl.de

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2. OG über dem Sekretariat

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