Elternbrief 01.10.21

Liebe Eltern,
wie Sie aus der Presse bereits entnehmen konnten, wird ab Montag, 04.10.2021, eine Anpassung des Musterhygieneplans wirksam.


- In der Grundschule gibt es keine Maskenpflicht mehr.
Auf freiwilliger Basis kann eine Maske getragen werden.
- Die Pflicht zum Tragen einer Maske entfällt auch für das pädagogische Personal in den Jahrgangsstufen 1-6.
- Tritt ein Positivfall in einer Lerngruppe auf, erhöht sich die Testfrequenz für die betroffene Lerngruppe in dieser Woche auf einmalig drei Testungen.
- Auch in der Ferienbetreuung sowie der Herbstschule wird die Maskenpflicht aufgehoben. Es besteht eine Testpflicht zweimal pro Woche.
- In den ersten beiden Unterrichtswochen nach den Herbstferien wird in allen Schularten die wöchentliche Testfrequenz auf drei Testungen erhöht. Damit sollen die möglichen Infektionen, die
in der Ferienzeit entstanden sind, umgehend erkannt werden.


Durch den Wegfall der Maskenpflicht bitten wir Sie an dieser Stelle um besondere Aufmerksamkeit, wenn Ihr Kind Erkältungssymptome hat. Bitte lassen Sie Ihr Kind bei erhöhter Körpertemperatur, d. h. über 37 Grad, Halsschmerzen, Husten u. Ä. zu Hause.


Wir bedanken uns wie immer für Ihre Unterstützung und hoffen mitIhnen gemeinsam, dass alle Schulen weiterhin in der Stufe grün des Corona-Hygieneplans bleiben und wir damit den vollen Präsenzunterricht aufrechterhalten können.


Ihr Kollegium der Bouchè-Schule

Elternbrief 06.08.2021

Liebe Eltern,

wir hoffen Sie und Ihre Familien hatten nach den vergangenen anstrengenden Monaten eine schöne Ferienzeit und konnten sich erholen.


Ab dem nächsten Montag, 09.08.2021, beginnt für Ihre Kinder das neue Schuljahr. Die Berliner Schulen starten mit dem ersten Schultag im vollständigen Präsenzunterricht, die Präsenzpflicht ist nicht länger ausgesetzt. Um Infektionseffekte durch Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer möglichst gering zu halten und Infektionsketten zu durchbrechen, ist in den ersten drei Wochen des Schuljahres dreimal wöchentlich eine Selbsttestung der
Schüler*innen sowie der Dienstkräfte verpflichtend. Alternativ kann der Nachweis über einen PCR-Test oder PoC-Test von einer Teststelle vorgelegt werden. Von der Testpflicht sind folgende Personen befreit:


- Geimpfte, deren Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt

- Genesene, die eine Infektion nachweisen können, die mehr als 6 Monate zurückliegt und die mindestens einmal geimpft wurden

- Genese, die innerhalb der letzten 6 Monate eine COVID-19 Erkrankung hatten.


In den ersten beiden Schulwochen gilt in allen Jahrgangsstufen für Schüler*innen und alle Beschäftigten die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Wir werden dabei auf die Einhaltung von ausreichend Trinkpausen achten.


Der überarbeitete Musterhygieneplan der SenBJF ist am Dienstag an die Schulen gegangen. Wir werden unseren Hygieneplan an diesen anpassen. Die gravierendste Neuerung ist der Corona-Stufenplan, der jetzt nur noch drei Stufen
umfasst: grün Regelbetrieb, gelb Wechselunterricht, rot schulisch angeleitetes Lernen zu Hause. Sie können den aktuellen Musterhygieneplan für die Primarstufe unter folgendem Link einsehen: https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/schule/musterhygieneplan_primarstufe.pdf_primarstufe.


Liebe Eltern,

leider hat uns in den Ferien eine Kollegin mitgeteilt, dass sie gekündigt hat. Eine weitere Kollegin wird voraussichtlich bis zu den Herbstferien krankheitsbedingt ausfallen. Da die Lehrkräftesituation im Land Berlin sehr angespannt ist, sind wir glücklich, dass wir bis zu den Herbstferien zwei Masterstudentinnen gewinnen konnten. Somit ist der Unterricht in allen Jahrgängen und allen Klassen gesichert. Durch die Kurzfristigkeit der Einstellungen konnten wir aber
noch keinen Stundenplan erstellen. Deshalb haben Ihre Kinder vom 09.-20.08.2021 Klassenleiter*innenunterricht mit Unterstützung der Fachlehrer*innen. Die Jahrgänge 1-3 haben 4 Stunden Unterricht, die Jahrgänge 4-6 fünf Stunden. Darüber hinaus wird eine Betreuung in den Klassen bis 13:30 Uhr angeboten. Danach wechseln die Kinder ggf. in den Hort. Während der ersten beiden Unterrichtswochen werden die Testungen montags, mittwochs und freitags durchgeführt.


Alle weiteren organisatorischen Punkte erfahren Sie durch die Klassenlehrer*innen Ihrer Kinder in der nächsten Woche.


Für die Teilnahme am Lebenskundeunterricht, der vom Humanistischen Verband angeboten wird, gibt es für die Erziehungsberechtigten die Möglichkeit Ihr Kind ab dem 09.08.2021 unter folgendem Link online anzumelden :
www.anmeldung.lebenskunde.de Selbstverständlich können Sie die Anmeldung auch per Anmeldeflyer vornehmen und diesen beim Klassenlehrer/ bei der Klassenlehrerin abgeben.

Im Anhang senden wir Ihnen den Brief der Senatorin zu Ihrer Kenntnis.


Wir freuen uns auf den Start am Montag und verbleiben mit freundlichen Grüßen


Ihre Schulleitung und das gesamte Team der Bouché-Schule

Elternbrief 16.04.2021

Liebe Eltern,


an dieser Stelle möchten wir Ihnen noch weitere Erläuterungen zu unserem Elternbrief von gestern und der Durchführung der verpflichtenden Selbsttests in der Schule geben.


Wie wir Ihnen in unseren letzten Briefen geschrieben haben, gibt es auch in der Schule viele Bedenken und Sorgen betreffend der Selbsttestungen der Kinder. Wir haben uns gestern sofort mit der Schulaufsicht in Verbindung gesetzt und alle Ihre und unsere Probleme mitgeteilt. Einige der Fragen und Anmerkungen wurden daraufhin auf der Senatsseite
https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/tests/ ergänzt, z. B. zum Datenschutz und zu Alternativen zur Selbsttestung.
Die aus verschiedenen Klassen eingegangenen Fragen möchten wir hier noch einmal thematisieren:


1. Alternativ zur Selbsttestung in der Schule ist die Vorlage einer Bescheinigung, dass die Schülerin/der Schüler einen PCR- oder Point-of-Care-Antigen-Test vorgenommen hat und dieser Test negativ war. Dieser Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Alle Informationen finden Sie dazu auch auf der oben genannten Seite.


2. Am Montag werden sowohl in den Klassen als auch in der Notbetreuung zunächst die ausgegebenen Testmaterialien eingesammelt und mit den Kindern über die Durchführung der Selbsttests gesprochen. Wir wollen durch Aufklärung, dass ein positiver Schnelltest nicht automatisch bedeutet, dass ein Kind an COVID-19 erkrankt ist, sondern dass nur ein Verdacht auf die Infektion besteht, einer Ausgrenzung entgegenwirken. Vor dem Neuen etwas Angst zu haben ist völlig normal. Wir werden hier Ihre Kinder durch liebevolle Zuwendung unterstützen und hoffen, dass Ihr Kind dann auch in der Gruppe nicht zu viele Ängste entwickelt bzw. wir diese gemeinsam ganz schnell abbauen können. Sollte es trotzdem dazu kommen, dass sich ein Kind absolut weigert, den Selbsttest in der Klasse durchführen zu müssen, würden wir Sie informieren und wir müssten gemeinsam eine andere Lösung finden, z.B. dass Sie zu einer Teststation gehen.


3. Ab Dienstag werden dann die anwesenden Kinder zweimal wöchentlich sowohl in der Schule als auch in der Notbetreuung getestet. Dies wird nicht zu festen Zeiten erfolgen, da wir schulorganisatorisch entschieden haben, es möglichst variabel zu regeln. Nicht alle Klassen sind in der 1. Stunde anwesend oder die Klassenlehrer*in hat erst zu einem späteren Zeitpunkt in der Klasse Unterricht.


4. Es gibt die Möglichkeit auf Wunsch eine negative Testbescheinigung für Ihr Kind auszustellen. Informieren Sie dazu Ihre Klassenlehrer*in. Aufgrund des hohen Verwaltungsaufwandes wollen wir nicht wöchentlich pauschal 1200 Bescheinigungen ausstellen.


5. Sollte tatsächlich ein positiver Test vorliegen, wird Ihr Kind in einem separaten Fachraum von uns betreut, bis Sie es abholen, um durch einen PCR-Test abzuklären, ob einen Erkrankung vorliegt. Dort werden wir natürlich als erfahrene Pädagogen*innen versuchen, auf Ängste einzugehen und tröstende Worte finden.


6. Zum Datenschutz finden Sie auf der Senatsseite die entsprechende Rechtsgrundlage.


Wir hoffen, Ihnen mit diesen Erläuterungen ein wenig mehr Sicherheit gegeben zu haben.


Mit freundlichen Grüßen


Das Kollegium der Bouché-Schule

Elternbrief 15.04.2021

Liebe Eltern,


am gestrigen Abend kamen von der SenBJF weitere Informationen zur Testpflicht für Schüler*innen und der verpflichtenden Durchführung ab dem 19.04.2021 in der Schule. Diese Informationen (FAQs) können Sie auf der
Webseite der Senatsverwaltung
www.berlin.de/sen/bjf/corona/schule/ nachlesen.

An dieser Stelle möchten wir Ihnen nur das Wichtigste in Kürze mitteilen.


- Die Schüler*innen testen sich verpflichtend zweimal wöchentlich selbst. Ausschließlich ein negatives Testergebnis ermöglicht die Teilnahme an schulischen Präsenzangeboten.
- Ein positives Testergebnis erfordert eine umgehende PCR-Nachtestung in einem Testzentrum. (Bitte beachten Sie hier den Elternbrief vom 08.04.2021).
- Alternativ zum Selbsttest in der Schule können die Schüler*innen ein negatives Testergebnis einer öffentlichen Teststelle vorlegen.
- Die Lehrer*innen begleiten die Tests altersangemessen vom Abstrich bis zum Ablesen des Ergebnisses.
- Zum eigentlichen Abstrich setzen die Kinder die Masken ab, danach umgehend wieder auf.
- Die Selbsttestung wird im Klassenraum unter Einhaltung der AHA+LRegeln durchgeführt.
- Eine Einverständniserklärung der Eltern ist nicht erforderlich.
- Wenn Schüler*innen sich nicht selbst in der Schule testen und auch kein alternatives negatives Testergebnis vorlegen, müssen die Eltern dies der Schule mitteilen. Ein Schulbesuch ist dann nicht möglich. Sie nehmen am schulisch angeleiteten Lernen zu Hause teil.


In dieser Woche haben die Schüler*innen der Gruppe B, die Schüler*innen der Notbetreuung und Schüler*innen der Gruppe A, die zusätzlich dafür in die Schule gekommen sind, ihre Tests (10er Testpäckchen von Siemens) erhalten, um bereits zu Hause das Testen durchführen zu können und das Testen zu üben. Zusätzlich haben wir Ihnen zwei uns bekannte Links zu Erklärvideos gesandt, in denen kindgerecht das Testen erklärt wird. Und Sie
können auf der Seite
www.einfach-testen.berlin weitere Informationen zur Durchführung der Testungen abrufen.


Am Montag, 19.04.2021, werden die Lehrkräfte bzw. die Erzieher*innen der Notbetreuung die Testpäckchen der anwesenden Kinder zunächst
einsammeln. Sie würden uns sehr helfen, wenn Sie die Päckchen mit den Namen Ihres Kindes und der Klasse beschriften würden. Ab Dienstag werden dann die Lehrer*innen in den Klassenräumen bzw. die Erzieher*innen in den Horträumen die Testungen zweimal wöchentlich begleiten. Vor der ersten Testung werden die Kolleg*innen mit den Kindern über die Notwendigkeit und den Ablauf der Testung sprechen. Wichtig ist insbesondere den Schüler*innen zu vermitteln, ein positives Testergebnis ist nicht als Befund einer COVID-19-Erkrankung zu werten, sondern es handelt sich um einen Verdachtsfall. Wir werden Schüler*innen, die ein solches positives Testergebnis haben, in einem geschützten Raum beaufsichtigen, bis Sie sie abholen, um einen PCR-Test machen zu lassen.
Zur Durchführung der Selbsttests wäre es schön, wenn Sie Ihrem Kind eine Wäscheklammer oder einen Duplostein zum Fixieren des Teströhrchens und wenn erforderlich, einen Handspiegel mitgeben können.


Wir wissen, dass das Thema gerade in den Medien kontrovers diskutiert wird und dass Sie als Eltern aber auch wir in der Schule mit der Entscheidung nicht glücklich sind, sondern die Testungen im häuslichen Bereich als
günstiger ansehen würden. Trotzdem müssen wir die Vorgaben umsetzen.

Wir bedanken uns wie immer für Ihre Verständnis und Ihre Mitarbeit.


Mit freundlichen Grüßen


Das Kollegium der Bouché-Schule

Anschrift

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Schule

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web: http://www.bouche-schule.de

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Konrektorin: Frau S. Pirrong
Verwaltungsleiterin: Frau Gür
Sekretärin: Fr. Perna

Hort

Haus 1  
Telefon: +49 (0)30 5337105
Fax: +49 (0)30 5337105

Haus 2  
Telefon: +49 (0)30 53014710

E-Mail: hort@bouche-schule.de 
Hortleitung: n.n.

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